Recht. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben am 26. Januar im Rechtsausschuss teilweise erhebliche Bedenken gegen einen Vorstoß der CDU/CSU geltend gemacht, so genannte Scheinvaterschaften "wirksam" zu bekämpfen. Das Thema wurde schließlich mit Blick auf eine noch ausstehende Stellungnahme der Länderjustizminister vertagt.
Die Union hatte einen Antrag ( 15/4028) vorgelegt, in dem sie forderte, den Behörden vor Ort die Möglichkeit zur Anfechtung der Vaterschaft zu geben, wenn Anhaltspunkte dafür bestünden, dass der als Vater eingetragene Mann gar nicht der Vater des Kindes sei. Es gebe, so eine Abgeordnete der CDU/CSU, etwa 1700 Verdachtsfälle bundesweit, dass Männer dafür bezahlt würden, die Vaterschaft anzunehmen, ohne der Vater zu sein. So würde der Frau ermöglicht, in Deutschland bleiben zu können und nicht länger von der Abschiebung bedroht zu sein. Der Begründung zufolge zahlten kriminelle Banden für eine gekaufte Vaterschaft bis zu 3.000 Euro. Da die Väter zumeist Sozialhilfeempfänger seien, kämen keinerlei finanzielle Verpflichtungen auf sie zu. Diese Gesetzeslücke müsse unbedingt geschlossen werden, mahnte die Unionsfraktion.
Die SPD war anderer Meinung: Man müsse das Thema "runterhängen", es gebe kein gesichertes Datenmaterial. Alles, was man festgestellt habe, sei, dass Männer mit einem gesicherten Aufenthaltstitel von Frauen, die von einer Abschiebung bedroht gewesen seien, ein Kind angenommen hätten. Welche Motive dem zugrunde lagen, dazu sagten die Zahlen nichts aus. Man dürfe nicht so tun, als wären das "tausende von Missbrauchsfällen". Das hieße, einen "Generalverdacht gegen Ausländerinnen" zu begründen, so die Sozialdemokraten. Dafür gebe es jedoch keine Anzeichen. Man müsse sich "sachlich" dem Thema nähern. Vor allem stimme das von der Union gebrauchte Argument nicht, wenn keine emotionale Beziehung zwischen Vater und Kind vorliege, sei das ein Indiz dafür, dass die Vaterschaft nur "erkauft" worden sei.
Bündnis 90/Die Grünen warf der Union vor, das Thema auf dem Niveau einer "Seifenoper", wie sie im Fernsehen täglich gesendet würden, zu diskutieren. Die CDU/CSU habe selber von Verdachtsfällen, aber nicht von Missbrauchsfällen gesprochen. Wenn Behörden tatsächlich getäuscht worden seien, so die Kritik an der Unions-Initiative, stünden ausreichende rechtliche Instrumente zur Verfügung, um gegen diesen Verdacht vorzugehen. Man dürfe ausländische Menschen aber nicht unter "Generalverdacht" stellen. Auch die FDP fand, es gebe keinen Grund, in aller Schnelle dem Staat die Möglichkeit zu geben, das Anfechtungsrecht auszuüben. Das Thema verdiene eine "sorgfältige Dis-kussion". Emotionale Schnellschüsse wären da fehl am Platz.