Der CDU/CSU-Abgeordnete Wolfgang Bosbach hat den genetischen Fingerabdruck als den "Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts" bezeichnet und gefordert, ihn zur "Standardmaßnahme bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung" zu machen. Dagegen vorgebrachte Argumente überzeugten nicht, erklärte Bosbach am 27. Januar in der ersten Lesung des Antrags seiner Fraktion ( 15/2159). Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde durch den Test nicht berührt. Es gebe aber kein Bürgerrecht, unentdeckt eine Straftat zu begehen. In Deutschland seien inzwischen dank der DNA-Analyse 18.000 Straftaten aufgeklärt worden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte, die Feststellung und Speicherung des Identifizierungsmusters greife in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Andererseits müsse der Staat die Bürger vor Straftaten schützen. Die SPD wisse, dass sie im Zusammenhang mit DNA-Untersuchungen etwas ändern müsse, so die Ministerin. Sie habe bereits eine Prüfung eingeleitet. Schon jetzt könne man bei Sexualstraftätern unter bestimmten Umständen die DNA des Täters speichern. Eine völlige Gleichstellung des genetischen mit dem herkömmlichen Fingerabdruck werde es nicht geben, sagte Zypries. Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der genetische Fingerabdruck nur bei schwerwiegenden Straftaten eingesetzt werden dürfe und fast immer ein Richter dieser Massnahme zustimmen müsse. Jörg van Essen (FDP) hielt es ebenfalls für wichtig, die Karlsruher Vorgaben zu beachten. Das Parlament solle offen sein, die vom Gericht gelassenen Spielräume zu nutzen.