Verbraucherschutz. Der Kreis der kontrollpflichtigen Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus ökologischem Landbau herstellen, soll ausgedehnt werden. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 15/4735) eingebracht, der die Möglichkeit vorsieht, den Einzelhandel unter bestimmten Bedingungen davon auszunehmen. Darüber hinaus bekundet die Regierung ihren Willen, Verstöße gegen EU-rechtliche Bestimmungen mit neuen gesetzlichen Verpflichtungen für Straf- und Bußgelder zu ahnden. Sie sieht sich durch eine EU-Verordnung über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel vom Februar 2004 zu einer entsprechenden gesetzgeberischen Initiative veranlasst.
Weiter heißt es, die Änderungen eröffneten den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer Flexibilisierung, von der Deutschland Gebrauch machen sollte, um ein weiteres stabiles Wachstum des Marktes bei Öko-Erzeugnissen zu unterstützen. Mit dem vorgelegten Entwurf solle nicht nur deutsches Recht an europäisches angepasst werden, auch die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der bisherigen Anwendung des Öko-Landbaugesetzes sollten in das Vorhaben einfließen.
Ferner möchte die Regierung die Informationspflichten beim Verfolgen von Verdachtsfällen präzisieren. Eingeführt werden sollen auch neue Vorschriften, die den Kontrollstellen eine noch effektivere Zusammenarbeit ermöglichen und die die Echtheit der Öko-Produkte auf dem Markt noch besser klären lassen. Dazu sei auch die Geltungsdauer von Altgenehmigungen für die Vermarktung von Erzeugnissen aus Nicht-EU-Staaten zu begrenzen.
Der Bundesrat regte in seiner Stellungnahme dazu eine Vielzahl von Änderungen an, denen die Regierung in der Mehrzahl zugestimmt hat.