Verbraucherschutz. Die Abgaberegelungen für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel sollen geändert werden, um eine praxisorientierte Versorgung von Tieren mit Medikamenten zu erleichtern. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf ( 15/4736) vorgelegt. Darin nimmt sie entsprechende Forderungen des Bundesrates und des Bundestagsausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft auf. Außerdem soll die Novelle - so die Angaben der Regierung - den Erkenntnissen aus der Praxis Rechnung tragen.
Laut Regierungsentwurf wird das Abgabeverbot so genannter umgewidmeter Arzneimittel abgeschafft und die Abgabe von Teilmengen aus Arzneimittelpackungen erleichtert, sofern eine Qualitätsminderung dadurch nicht zu befürchten ist. Damit solle das Umfüllen, Abpacken und Kennzeichnen von bestimmten Arzneimitteln durch den Tierarzt erleichtert werden. Weitere Anpassungen betreffen den Import von Arzneimitteln aus anderen EU-Ländern. Eine Kommission solle sich künftig mit den Abgaberegelungen befassen und den Stand der tierärztlichen Wissenschaft in Leitlinien beschreiben. Die Kosten der geplanten Sachverständigenkommission veranschlagt die Regierung in ihrem Entwurf auf 7.000 Euro jährlich. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme unter anderem vor, dass neben Apotheken auch Veterinärbehörden Arzneimittel an Tierhalter abgeben können, wenn Tierseuchen auftreten. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung dem Vorschlag der Ländervertretung "im Grundsatz" zu, soweit es sich nicht um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.