Verbraucherschutz. Pflanzenschutzmittel, die aus dem Ausland importiert werden, sollen künftig vor der ersten Einfuhr nach Deutschland darauf hin überprüft werden, ob sie mit hierzulande zugelassenen Präparaten übereinstimmen. Ist dies der Fall, so will es ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf ( 15/4737), müssten solche Herbizide, Fungizide oder Insektizide nicht einem erneuten Zulassungsverfahren unterzogen werden.
Das bestehende Pflanzenschutzgesetz bietet aus Sicht der Bundesregierung Anlass für einen Regelungsbedarf beim Umgang mit solchen parallelimportierten Pflanzenschutzmitteln. Ziel sei es, die Kontrolle der Herbizide, Fungizide und Insektizide auf dem hiesigen Markt zu erleichtern und andererseits Rechtssicherheit für die Importeure, Zulassungsinhaber und Anwender ausländischer Produkte zu schaffen.
In das Pflanzenschutzgesetz aufgenommen werden sollen Bestimmungen, wie die Aufzeichnungen über die Handhabung der Mittel zu führen sind. Auch gelte es, die Vertriebserweiterungen mit Blick auf die Bezeichnung und Kennzeichnung der betroffenen Mittel gesetzlich festzulegen. Bei Vertriebserweiterungen handelt es sich nach Regierungsangaben um Vereinbarungen zwischen einem Zulassungsinhaber und einem Dritten, die es diesem ermöglichen, ein Präparat des Zulassungsinhabers unter einer anderen Bezeichnung auf den Markt zu bringen.
Ferner seien der Zeitraum für die Gültigkeit der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für importierte Präparate sowie die Pflichten der Einführer zu klären. Diesen entstünden nach Einschätzung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln Kosten durch Gebühren für das Ausstellen von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen in Höhe von 150 bis 600 Euro. Die Überprüfung von parallelimportierten Pflanzenschutzmitteln und das Ausstellen von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen verursachten dem Bund Kosten, die dieser durch Umschichtungen von Aufgaben beim Bundesamt decken möchte.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben acht Änderungen angeregt. Dabei geht es ihm unter anderem darum, auf die Dokumentationspflicht für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald zu verzichten. Auch fordert er, dass die Zulassungsbehörde, das Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, andere vom Zulassungsverfahren betroffene Behörden im Benehmen und nicht im Einvernehmen beteiligt. Diese Vorschläge lehnt die Bundesregierung ab, nimmt aber vier Anregungen der Länderkammer auf.