Am Brandenburger Tor soll nach dem Willen von 202 Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein Ort zur Information über die Berliner Mauer entstehen. Dies geht aus einem Antrag von Parlamentariern aller Fraktionen hervor ( 15/4795). Ohne einen zentralen Ort des Gedenkens an die Mauer "drohe die Erinnerung an die Teilung Berlins, Deutschlands und der Welt zu schwinden", befürchten die Antragsteller. Neben dem privaten Mauermuseum am ehemaligen Checkpoint Charlie und der Mauergedenkstätte an der Bernauer Straße stehe das Gelände um das Brandenburger Tor "mehr als alle anderen Orte" für die "historische Teilung Berlins, Deutschlands, Europas und der Welt und für deren friedliche Überwindung".
Am Brandenburger Tor verdichte sich die Geschichte einer ganzen Generation in der Erinnerung an die Teilung und den ungebrochenen Willen der Menschen, sie zu überwinden. Unter Einbeziehung der vorhandenen Orte der Erinnerung und des Gedenkens soll der Bundestag gemeinsam mit der Bundesregierung und dem Land Berlin ein Gesamtkonzept und einen Verfahrensvorschlag zur Dokumentation und Erinnerung an die Berliner Mauer erarbeiten. Im Rahmen der Konzeption sei auch das Dokumentationszentrum an der Bernauer Straße aufzuwerten, heißt es in dem Antrag.
Einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes ( 15/4731) hat die CDU/CSU vorgelegt. Mit ihrer Initiative wollen die Unionsabgeordneten verhindern, dass sich "beschämende Bilder" von demonstrierenden Neonazis mit schwarz-weiß-roten Fahnen unter dem Brandenburger Tor wiederholen. Zum 60. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkrieges müssten derartige Aufmärsche am Brandenburger Tor und in der Nähe des Holocaust-Denkmals zuverlässig unterbunden werden können, heißt es. So sollten das Brandenburger Tor und das Holocaust-Mahnmal in den befriedeten Bezirk für den Deutschen Bundestag einbezogen werden. Außerdem solle der bisherige Grundsatz umgekehrt werden, wonach Demonstrationen innerhalb der Bannmeile grundsätzlich zugelassen sind. Vielmehr müssten künftig nur noch "Ausnahmen vom Verbot öffentlicher Versammlungen unter freien Himmel und von Aufzügen innerhalb der befriedeten Bezirke" zugelassen werden können.
Darüber hinaus plädiert die CDU/CSU in einem weiteren Antrag ( 15/4719) für eine Aufwertung des Mauer-Mahnmals im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin. In dem Gebäude, das die Bundestagsbibliothek und einen Teil der Parlamentsbüros beherbergt, befinden sich originale Mauerteile, die den ursprünglichen Verlauf der Berliner Mauer markieren. Nach Angaben der Fraktion fehlt allerdings ein Konzept für die Gestaltung und den ursprünglich geplanten öffentlichen Zugang zum Gedenkraum im Lüders-Haus. Angesichts der nahen Fertigstellung der nördlichen Spreeufer-Promenade entlang des Gebäudes sei ein Konzept zu erarbeiten, um den Gedenkort öffentlich zugänglich zu machen. Die Opfer der Teilung an der innerdeutschen Grenze sollen - so die Parlamentarier - in einem wissenschaftlich fundierten Totenbuch geehrt werden. Ein entsprechender Auftrag müsse erteilt und der Gedenkort in das angekündigte neue Konzept Berlins und des Bundes eingebunden werden.