Europa. Die CDU/CSU will die Mitwirkungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union ausweiten und hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/4716) vorgelegt. Die Fraktion bezieht sich auf den Vertrag über eine Europäische Verfassung, der die Stellung der nationalen Parlamente gegenüber der EU stärke und weitere Zuständigkeiten von den Mitgliedstaaten auf die europäische Ebene übertrage. Die Mitwirkungsrechte des Parlamentes reichten von einem grundsätzlichen Weisungsrecht gegenüber der Regierung vor Zustimmung zu EU-Rechtsakten bis zur Zustimmungserfordernis in wichtigen Entscheidungen.
Der besseren Mitwirkung der Abgeordneten diene auch das Recht des Bundestages, in der deutschen EU-Vertretung repräsentiert zu sein. Auch legt die Union im Entwurf das Verfahren einer Klageerhebung des Bundestages bei Verstößen gegen das "Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit" fest, das dem Verfassungsvertrag beigefügt ist. Und schließlich sei das Verfahren zur Entsendung deutscher Mitglieder zum Europäischen Gerichtshof an das Ernennungsverfahren von Richtern an oberste Bundesgerichtshöfe anzupassen.
Weil es im Protokoll heiße, die Klage eines Mitgliedstaates werde im Namen seines Parlamentes oder einer Parlamentskammer übermittelt, müsse die Klage von der Bundesregierung namens des Deutschen Bundestages beim Gerichtshof eingereicht werden. Die Regierung handele also lediglich als Bote. Angestrebt wird weiter eine Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Bundestag über eine Präzisierung der Informationspflichten der Regierung. Danach seien Dokumente, Mitteilungen und Berichte der EU-Institutionen dem Bundestag so bald wie möglich zuleiten, da sonst eine effektive Mitwirkung des Parlamentes in EU-Angelegenheiten unmöglich sei.