Gesundheit und Soziale Sicherung. Die EU-weite Anerkennung von Berufsqualifikationen für Apotheker und pharmazeutisch-technische Assistenten will die Regierung durch einen Gesetzentwurf rechtlich verankern ( 15/4784). Damit will sie die Richtlinien zur Vereinheitlichung des EU-Rechts umsetzen. Laut Vorlage soll die Berufserfahrung der Antragsteller bei der Anerkennung der Berufsqualifikation im pharmazeutischen Bereich stärker als bisher berücksichtigt werden. Die Wartezeit auf die Entscheidung über die Anerkennung dürfe künftig drei Monate nicht überschreiten. So soll die bisherige Beschränkung des Rechts auf Niederlassungsfreiheit griechischer Apotheker in anderen EU-Ländern gelockert werden. Für Inhaber italienischer Apothekerdiplome, die die Voraussetzungen an die harmonisierte Apothekerausbildung nicht erfüllen, soll es Übergangsregelungen geben. Durch Aktualisierung der Bezeichnung der Apothekerdiplome anderer EU-Staaten und der Schweiz werde Rechtssicherheit geschaffen und für Apotheker der neuen EU-Länder die Ausbildungsanerkennung vereinfacht, heißt es.