Recht. Für einfachere Verfahren der Vaterschaftstests setzt sich die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 15/4727) ein. Die derzeitigen Möglichkeiten, die Vaterschaft überprüfen zu lassen, würden als unzulänglich erachtet, weil es diese Möglichkeit nur im förmlichen Vaterschaftsanfechtungsverfahren oder mit Zustimmung von Mutter und Kind gebe. Auch seien die beweisrechtlichen Hürden eines solchen Verfahrens sehr hoch. Bei Zweifeln über die Vaterschaft sollte sich der Vater nicht gleich vom Kind lossagen müssen, so die Liberalen, sondern sich zunächst Gewissheit verschaffen können. Der Gesetzgeber sei gefragt, ein Verfahren zu entwickeln, das die Grundrechte aller Beteiligten wahrt. So sollten alle Personen, die eine Vaterschaft anfechten können, auch ein Verfahren einleiten dürfen. Die Abstammungsverhältnisse sollten unabhängig von einer Anfechtungsklage festgestellt werden können. Auch sollte die Abstammung aufgrund richterlicher Anordnung eines DNA-Analyse-Tests ermittelt werden. In Konfliktfällen müsse dem Kind ein Verfahrenspfleger beigeordnet werden. Ferner seien die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Zweifels an der Vaterschaft oder der Abstammung niedriger zu setzen als bei der Vaterschaftsanfechtungsklage, fasst die FDP ihre Vorschläge für eine Gesetzesinitiative der Regierung zusammen.