Der Bundesrat hat am Freitag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes beim Deutschen Bundestag eingebracht. Durch Öffnung weiterer Teilmärkte soll die Liberalisierung auf dem Postsektor vorangetrieben werden. So soll der bisherige Ausnahmetatbestand, wonach bei Beförderungsleistungen ab einer Mindesteinlieferungsmenge von 50 Stück keine vorherige Preisregulierung stattfindet, entfallen. Das Prinzip der Preisregulierung vollkommen marktbeherrschender Unternehmen soll zukünftig ohne Ausnahme gelten. Außerdem soll der Markt für so genannte postvorbereitende Tätigkeiten (Einsammeln von Briefsendungen mehrerer Absender, Vorsortierung und Übergabe an die Deutsche Post AG mit dem Ziel der Weiterbeförderung) für Wettbewerber geöffnet werden. Damit trage man auch einer Entscheidung der Europäischen Kommission Rechnung, die hier eine Diskrepanz zwischen nationalem und europäischem Recht sieht.