Die Prävention und Gesundheitsförderung als ein viertes Standbein neben der Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege zu etablieren sei angesichts der veränderten Rahmenbedingungen in den sozialen Sicherungssystemen notwendig geworden, heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf der Koalition. Um diese Sicherungssysteme langfristig zu stabilisieren, sei es daher erforderlich, die Vorbeugung von Krankheiten, die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Größere Bedeutung müsse auch der Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen zukommen. Dazu werde eine neue Struktur der Leistungserbringung geschaffen, schreiben die Fraktionen in ihrem Entwurf. Das Gesetz solle außerdem Maßnahmen regeln, die den verantwortlichen Umgang mit der eigenen Gesundheit unterstützen. Als Träger dieser Leistungen vorgesehen sind - so die Vorlage - die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung. Die Länder sollen als "wichtige Akteure" der Prävention und Gesundheitsförderung eingebunden werden.
Die Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung solle in Zusammenarbeit mit einem "breiten, die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit widerspiegelnden Gremium von Fachleuten" zunächst Präventionsziele und Teilziele erarbeiten. Auf dieser Grundlage solle dann die Auswahl der geeigneten Maßnahmen erfolgen, schreiben die Abgeordneten. Zusätzlich werde die Qualitätssicherung der Prävention ausgebaut. Die Kosten der Gesundheitsberichterstattung für den Bund schätzt die Koalition auf etwa 0,6 Millionen Euro 2006 und ab 2007 auf 1,2 Millionen Euro jährlich. Diese Mehrausgaben würden durch Umschichtungen im Haushalt des Gesundheitsministeriums finanziert. Für die Länder ließen sich die Ausgaben nicht abschätzen, heißt es weiter. Im Bereich der Sozialversicherung rechnen die Fraktionen mit einem Mehraufwand bis 2008 von bis zu 23 Millionen Euro. Dies würde langfristig durch Einsparungen kompensiert, die durch Vermeidung von Krankheits- und Krankeitsfolgekosten entstehen sollen, hoffen die Abgeordneten.
Die Union begrüßt den Gesetzentwurf der Koalition und verweist auf eigene Initiativen zur Stärkung der Prävention in der Vergangenheit. Die Vorlage der Regierungsfraktionen kritisiert sie als unzureichend. Der Entwurf bedürfe "einer grundlegenden Überarbeitung mit dem Ziel, der Prävention als einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe auch eine angemessene Finanzierungsstruktur zu geben und sie nicht auf die Primärprävention zu beschränken". Die Union plädiert für bundesweit einheitliche Präventionsziele und Qualitätskriterien. Um die Menschen "tatsächlich" zu erreichen, sei Prävention auch in den "Lebenswelten" wie Schulen, Kindergärten, Senioreneinrichtungen oder Sportvereinen zu verankern. Die betriebliche Gesundheitsvorsorge sei weiterhin von den Sozialversicherungsträgern in eigener Verantwortung zu übernehmen, da sie sich als erfolgreich erwiesen habe. Die von der Koalition vorgeschlagene Finanzierung bezeichnet die Union als inakzeptabel. Die Prävention dürfe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe nicht weitestgehend über Beitragsmittel finanziert werden. Es sei vielmehr erforderlich, dass Bund, Länder, Gemeinden und die Träger der Sozialversicherung wie auch die private Krankenversicherung gemeinsam und jeweils für ihren Arbeitsbereich die erforderlichen Anstrengungen erhöhen.
Der Antrag der Liberalen (wir berichteten in der Ausgabe Nr. 7) legt den Schwerpunkt auf die individuelle Gesundheitsvorsorge, unterstreicht aber - ähnlich wie die Unionsinitiative -, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, die Bedeutung von Prävention zu stärken. Die FDP fordert auch eine klare Definition der Zuständigkeit und Finanzveranwortlichkeit für die einzelnen Präventionsbereiche. Das Plenum hat die Vorlagen am 18. Februar beraten und an den Fachausschuss überwiesen.