Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung soll die Exportinitiative "Erneuerbare Energien" als Förderinstrument weiterentwickeln. Dies hat der Bundestag am 17. Februar beschlossen, als er auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit ( 15/4868) eine Entschließung zu einem Bericht über den Handlungsbedarf bei der Förderung des Exportes Erneuerbarer-Energien-Technologien ( 15/1862) annahm. Die Opposition hatte sich der Entschließung nicht angeschlossen und auf eigene Anträge verwiesen. Die Unionsinitiative ( 15/4715) überwies das Parlament zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss, den FDP-Antrag ( 15/4845) an den Umweltausschuss.
In der Entschließung heißt es, das Interesse an den verschiedenen Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien sei weltweit groß. Deutschland sei mittlerweile der mit Abstand größte Markt für die Nutzung der Windenergie, der größte Markt in Europa zur Nutzung der Solarthermie und der Photovoltaik und Technologieführer bei den Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Technologien. Die von kleinen und mittleren Unternehmen geprägte Industrie der erneuerbaren Energien müsse durch Exportförderung unterstützt werden, damit sie sich künftig noch stärker auf dem Weltmarkt etablieren und ihre Exportquote erhöhen könne. 2001 seien Windkraftanlagen im Umfang von 522 Megawatt exportiert worden, 2004 seien es bereits 743 Megawatt gewesen.
Im Wirtschaftsausschuss hatten Bündnis 90/Die Grünen am 16. Februar auf den "gigantischen Markt" China hingewiesen. Ziel müsse es sein, die junge Branche unabhängiger vom deutschen Markt zu machen. Deutschland werde diese Technologien in Zukunft nur exportieren können, wenn sie auch im eigenen Land eingesetzt werden. Die Sozialdemokraten rieten dazu, auch die energieintensiven Industrien im Blick zu behalten. Es sei nicht so, dass diese Betriebe durch die Exportinitiative aus dem Land getrieben würden. Die Union hatte für eine Förderung plädiert, welche die deutsche Wettbewerbsfähigkeit in der EU gewährleis-tet und dafür sorgt, dass erneuerbare Energien ein wirksames Instrument für Klimaschutz sind. Die Instrumentarien dürften nicht gegeneinander und nebeneinander wirken, sondern müssten integriert werden. Aus der Fraktion wurde auch empfohlen, die Subventionen für erneuerbare Energien in Länder der Dritten Welt umzuleiten, weil sie in Deutschland weder etwas für die Kohlendioxidentlastung noch für die Stärkung des Standorts brächten. Die FDP ergänzte, angesichts der hohen deutschen Energiepreise flüchte die Wirtschaft. Hohe Subventionen gefährdeten den Industriestandort.
Die Unionsfraktion hat in ihrem Antrag unter anderem empfohlen, Defizite bei der Projektfinanzierung aufzuheben und die Exportförderung in die internationalen Klimaschutzaktivitäten einzubeziehen. Auch sollte die Initiative auf Energieeffizienztechnologien ausgeweitet werden. Die Deutsche Energie-Agentur solle Exportstrategien für die verschiedenen Branchen entwickeln, die Messebeteiligung kleiner und mittelständischer Betriebe im Ausland vorbereiten und die Exportförderung in eine Gesamtstrategie einbinden, die auch die Schwellen- und Entwicklungsländer unterstützt.
Dies fordert auch die FDP in ihrem Antrag. Deshalb müsse die Aufmerksamkeit auf die Leistungspotenziale der flexiblen Kyoto-Mechanismen und die technische und technologische Zusammenarbeit gerichtet werden. Auch dürfe nicht der unzutreffende Eindruck erweckt werden, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sei "ein ohne Alternativen nachahmenswertes Förderinstrument". Da sich das EEG bereits national als extrem kostspieliger Weg zur Förderung erneuerbarer Energien erwiesen habe, soll die Regierung die Exportinitiative auf Energieeffizienztechnologien ausweiten. Es gelte, Deutschland als Standort für die Entwicklung und den Export energiewirtschaftlicher Hochtechnologie zu festigen.