Kultur und Medien. Der Bundestag wird sich mit den Fototafeln der Arbeitsgemeinschaft "13. August", die aus Anlass des 50. Jahrestages des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 1953 an die Fassade des Bundesfinanzministerium angebracht wurden, nicht mehr beschäftigen: Das Parlament hat am 17. Februar mit den Stimmen der Koalition einen Antrag der CDU/CSU ( 15/3800) abgelehnt. Darin hatte die Fraktion einen dauerhaften Verbleib der Fototafeln am Finanzministerium gefordert. Ursprünglich wurden sie dort für eine befristete Zeit angebracht. In den Ausschussberatungen sprachen sich die Antragsteller für eine einvernehmliche Lösung des Problems in Absprache mit allen Beteiligten aus.
Laut Union sind die Fototafeln das bislang einzig wahrnehmbare Denkmal für die Aufständischen und ein Gegenstück zum Wandgemälde an der Hausfassade, das propagandistisch das SED-Regime verherrliche. Sie sollten das im Boden vor dem Gebäude eingelassene Denkmal ergänzen. Laut Koalition ist der Bundestag nicht der richtige Ort für die Entscheidung über die Fototafeln. Die SPD begründete ihre Ablehnung auch mit rechtlichen Problemen wegen der Befristung. Auch würde das ursprüngliche künstlerische Konzept zerstört, das durch die Verlagerung des Denkmals in die Erde ein Spannungsfeld zum Fries im Stil des sozialistischen Realismus erzeugen wolle.