Menschenrechte. Die Bundesregierung soll im In- und Ausland deutlich machen, dass das absolute Folterverbot auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gilt. Dies beschloss der Bundestag am 24. Februar mit der Mehrheit der Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. CDU/CSU und FDP enthielten sich der Stimme. Ein Antrag der Koalition ( 15/4396) wurde damit angenommen. Der Ausschuss für Menschenrechte hatte dazu eine Beschlussempfehlung ( 15/4826) vorgelegt.
Das Parlament war mehrheitlich der Meinung, dass angesichts der Eindeutigkeit des Völkerrechts - wie etwa der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen - die jüngsten Diskussionen über die Legitimität von Folter nicht nachvollziehbar seien. Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus würden sicher geglaubte Normen und Überzeugungen plötzlich in Frage gestellt und verbotene Verhörmethoden zum legitimen Mittel der Gefahrenabwehr erklärt.
Die Berichte über die entwürdigende Behandlung der Gefangenen in Guantànamo Bay und in Afghanistan, aber insbesondere die Bilder der Folterszenen im irakischen Gefängnis Abu Ghraib hätten weltweit zwar große Empörung hervorgerufen; dennoch befürworteten immer mehr Menschen Ausnahmen vom absoluten Folterverbot. Die Koalition findet, ein Rechtsstaat, der zulasse, dass es innerhalb seiner Grenzen plötzlich wieder Folter und Gefolterte gibt, verliere jegliche Legitimation und Glaubwürdigkeit.
Abgelehnt wurde mit Koalitionsmehrheit ein Antrag der FDP ( 15/3507). Darin hatte sich die Fraktion für eine zügige Zeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen ausgesprochen.