Inneres. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Reisekostenrechts vorgelegt ( 15/4919), der am 24. Februar an den Innenausschuss überwiesen wurde. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, das veraltete Reisekostenrecht zu aktualisieren und zu vereinfachen.
Mit der künftigen Regelung soll die Durchführung und die verwaltungstechnische Abwicklung von Dienstreisen erleichtert und beschleunigt werden. Auch eine elektronische Bearbeitung ist vorgesehen, heißt es. Verringern soll sich zudem der Bearbeitungsaufwand. So wird laut Bundesregierung mit insgesamt 17 statt bisher 27 Paragrafen und dem Wegfall von zwei Rechtsverordnungen die Regelungsdichte reduziert. Durch die gesetzliche Neufassung der Reisekosten in 16 Artikeln werden allerdings Folgeänderungen bei weiteren Stammgesetzen und Rechtsverordnungen notwendig. Den Angaben zufolge wurden im Gesetzentwurf die Erfahrungen aus dem Abschlussbericht der in den Haushaltsgesetzen von 1999 und 2000 beschlossenen Experimentierklausel sowie das Erfordernis eines modernen Travel-Management-Systems berücksichtigt. Mit der Neuregelung sollen auch Anreize zur Wahl umweltverträglicher Verkehrsmittel und zu einem umweltgerechten Verhalten der Dienstreisenden gegeben werden.
So sieht die Reform unter anderem vor, bei der Fahrt- und Flugkostenerstattung mögliche Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen. Zudem werden Fahrtkosten nicht erstattet, wenn eine kostenlose Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann, so die Bundesregierung. Zur Aufwands- und Pauschvergütung heißt es, dass Dienstreisende, denen erfahrungsgemäß geringerer Aufwand für Verpflegung oder Unterkunft als allgemein üblich entsteht, nach Bestimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr ermächtigten Behörde anstelle Tagegeld, Übernachtungs- und Auslagenerstattung eine entsprechende Aufwandsvergütung erhalten.