Haushalt. Die Bundesregierung soll künftig Fehler bei der Verpflichtung externer Berater vermeiden und die Ausgaben für deren Einsätze transparenter machen. Dies hat der Haushaltsausschuss am 9. März einstimmig beschlossen. Typische, zu vermeidende Fehler seien gemacht worden bei der Frage, ob Beratereinsätze notwendig und wirtschaftlich sind, bei den Vergabeverfahren und der Erfolgskontrolle sowie bei der Umsetzung und Nutzung der Beratungsergebnisse. Deshalb fordert der Ausschuss die Regierung weiter auf, einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Instrument der externen Beratung zu gewährleisten. Er begrüßt die Absicht des Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, der Bundesverwaltung einen praktischen Handlungsleitfaden für den Umgang mit Beratern an die Hand zu geben.
Zudem soll der Bundesrechnungshof (BRH) auf Bitte des Haushaltsausschusses zu gegebener Zeit Kontrollprüfungen durchführen und im Ausschuss zusammenfassend über die Ergebnisse berichten. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen soll der BRH bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen Vorschlag zur präziseren Definition des Beratungsbegriffs machen.
Grundlage der Entscheidung war ein BRH-Bericht, den der Ausschuss zur Kenntnis nahm. Darin erkannte der BRH einerseits an, dass ein fachgerechter Einsatz externen Sachverstandes der Verwaltung helfen kann, richtige Antworten auf neue und komplexe Fragestellungen in einem sich rasch verändernden Umfeld zu finden. Die Bedeutung dieses Instrumentes habe in den letzten Jahren zugenommen. Gleichzeitig seien Fehlentwicklungen erkennbar geworden, die die Grenzen und Risiken des Beratereinsatzes verdeutlichen. Der Bundesrechnungshof ist laut Bericht in seinen Prüfungen immer wieder auf unzureichend begründete, unwirtschaftliche und nicht ordnungsgemäße Beratungsprojekte gestoßen. Nach Ansicht der Union überträgt die Verwaltung "aus Angst vor Verantwortung" die Verantwortung auf Dritte. Die Folge seien unter anderem unklare Aufgabenbeschreibungen und Kettenverträge. Dadurch würden jährlich mehrere hundert Millionen Euro verschleudert.