Finanzen. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 10. März zwei Initiativen der Opposition zur Reform der Umsatzsteuer abgelehnt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 15/4814).
Die CDU/CSU-Fraktion hatte beantragt ( 15/3193), die Umsatzgrenze, bis zu der ein Unternehmer die Steuer nach den tatsächlich eingenommenen Beträgen ("vereinnahmten Entgelten") berechnen kann, zeitlich unbefristet von 125.000 Euro (in Westdeutschland) auf einheitlich 500.000 Euro in ganz Deutschland anzuheben.
Nach dem Willen der FDP ( 15/2977) sollten die Umsatzsteuer und der Vorsteueranspruch erst dann entstehen, wenn eine Rechnung wirklich beglichen ist ("Ist-Besteuerung" statt der geltenden "Soll-Besteuerung"). Ziel sollte es sein, die Betrugsanfälligkeit der derzeitigen Soll-Besteuerung zu vermeiden, so die Liberalen.
Die Koalition hielt ein solches Vorgehen für "übereilt". Zunächst seien die Ergebnisse eines Planspiels abzuwarten, das die Bundesregierung zusammen mit den Ländern bis zur Jahresmitte abschließen will, um das Modell einer generellen Ist-Besteuerung zu testen. SPD und Bündnisgrüne wiesen auf die "erheblichen Haushaltsrisiken" einer Anhebung der Umsatzgrenze hin, die von der Union auf lediglich 700 Millionen Euro jährlich beziffert worden waren. Die Bundesregierung rechne dagegen mit Steuermindereinnahmen von rund 2 Milliarden Euro.