Gesundheit und Soziale Sicherung. Gegen eine gesetzliche Regelung für maschinell erstellte Rentenbescheide hat sich der Gesundheitsausschuss am 9. März ausgesprochen. Die Regierungsfraktionen lehnten einen entsprechenden Antrag der FDP ( 15/839) ab. Hintergrund der Initiative, die auch von der Union unterstützt wurde, sind fehlerhafte Rentenbescheide der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die aufgrund einer Rentennovelle 2001 neu berechnet werden mussten. Betroffen davon sind diejenigen Ost-Rentner, die bis Ende 1991 in den Ruhestand gegangen sind und einen Anspruch auf Zusatz- und Sonderversorgungen haben wie Lehrer mit Hochschulabschluss, Ärzte oder Wissenschaftler.
In der Beratung kritisierte die FDP es als "unerträglich", dass die Betroffenen nicht korrekt über die möglichen Fehler in den maschinellen Rentenbescheiden informiert worden sind. An die Adresse der Regierung ging der Vorwurf, sie versuche dies zu decken. Es könne nicht sein - pflichtete die Union bei -, dass Rentner erst durch Medien und Verbände über ihre Rechte informiert werden. Dies könne nicht dem Zufallsprinzip überlassen werden.
Die Regierungsfraktionen sahen dagegen keinen Handlungsbedarf. So konnte die SPD kein fehlerhaftes Verhalten der BfA feststellen: Die Behörde habe im Sinne der Betroffenen gehandelt, weil sie ihnen durch das vereinfachte Verfahren zeitnah und zügig neue Bescheide zukommen lassen wollte. Sie habe sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts gestützt und zudem eine Reihe von Informationsveranstaltungen angeboten. Zwischenzeitlich so - ein Regierungsvertreter in der Diskussion - sei ein "sehr, sehr hoher Informationsgrad" erreicht worden. Aus der Sicht der Grünen handelt es sich bei den betroffenen Rentnern ohnehin um keine "extremen sozialen Härtefälle". Für die FDP geht es dabei um eine Grundfrage der Rechtsstaatlichkeit: Rentenansprüche seien Eigentumsansprüche. Der Staat habe dafür zu sorgen, dass solche Ansprüche korrekt behandelt werden.