Wirtschaft und Arbeit. Gegen das Votum der CDU/CSU bei Enthaltung der FDP hat der Bundestag am 10. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Statistikregistergesetzes und sonstiger Statistikgesetze ( 15/4696) angenommen. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 15/4955) an. Der Wirtschaftsausschuss hatte einige Änderungen an dem Regierungsentwurf vorgenommen. So wurde die Rechtsgrundlage für eine neue Arbeitsteilung nach dem Prinzip "Einer oder einige für alle" zwischen den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder eingefügt. Ziel ist es, die Aufgaben zu bündeln. Darüber hinaus habe sich gezeigt, dass ein Stichprobenumfang von 10.000 Einheiten häufig nicht ausreicht, um gesicherte statistische Aussagen zu gewinnen. Deshalb legte der Bundestag die Obergrenze auf 20.000 Einheiten für eine Stichprobe fest. Weitere Gesetzesänderungen betreffen die Handwerksordnung. Künftig können nicht nur so genannte Vollhandwerke, sondern auch zulassungsfreie Handwerke in die Auswertung des Statistikregisters einbezogen werden. Die Statistischen Ämter erhalten die Möglichkeit, bei ihnen vorhandene Daten in größerem Umfang und in einem weniger aufwändigen Verfahren zu verwenden und an die Kommunalstatistikstellen zu übermitteln. Bei den Kommunen war wegen des Wegfalls früherer Großzählungen ein Informationsdefizit entstanden, das nun durch Daten aus dem Statistikregister ausgeglichen werden soll.