Gesundheit und Soziale Sicherung. Auf eine grundsätzliche Zustimmung von Sachverständigen stößt die geplante gesetzliche Regelung der Telematikstruktur im Gesundheitswesen, die eine reibungslose Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Deutschland sichern soll. Die Karte soll ab dem 1. Januar 2006 schrittweise Einzug halten. Im Vorfeld einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am 9. März äußerten sich dazu geladene Experten in schriftlichen Stellungnahmen und forderten gleichzeitig Klarstellungen über die Finanzierung der entstehenden Infrastruktur und die Zuständigkeiten für diesen Bereich. Grundlage der Beratung war ein Entwurf der Koalition ( 15/4924), der die Organisationsstruktur der neu gegründeten Gesellschaft für Telematik und die Finanzfragen regeln soll. Nach geltendem Recht - so die Vorlage - ist es die Aufgabe der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die notwendige Infrastruktur für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu schaffen. Die Spitzenorganisationen der Krankenversicherung hätten die Gesellschaft für Telematik gegründet, damit sie die relevanten Festlegungen im Sinne einer besseren Handlungsfähigkeit mit qualifizierter Mehrheit - statt wie bis jetzt einstimmig - treffen können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gesellschaft für Telematik künftig die Vertragsgemeinschaft bei allen Beschlüssen zur Telematikinfrastruktur ersetzt. Finanzierungsfragen sollen in der Kompetenz der Vertragsgemeinschaft bleiben.
die vorgesehene Vorschrift, wonach sämtliche Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik dem Gesundheitsministerium vorzulegen sind. Dieses kann sie - so der Entwurf beschlossen wird - innerhalb von einem Monat beanstanden. Diese Regelung würde es dem Ministerium ermöglichen, den Inhalt der Telematikinfrastruktur selbst zu bestimmen und festzulegen, kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Damit wäre die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft eingeschränkt und ein effektives Handeln "nahezu unmöglich" gemacht, weil Entscheidungen und Folgeentscheidungen aufgrund der einmonatigen Beanstandungsfrist nicht zügig umgesetzt werden könnten. Die Beanstandungsmöglichkeit sollte daher klar definiert werden und auf grundsätzliche Strukturentscheidungen und auf rechtliche Gründe beschränkt werden, so die KBV. "Eine Wartefrist von einem Monat hinsichtlich sämtlicher Beschlüsse ist nicht akzeptabel", schreibt dazu die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Ähnlich bewertet dies die Bundesärztekammer (BÄK): Die Selbstverwaltung werde dadurch zum "ausführenden Arm" des Gesundheitsministeriums.
Kritisch beurteilt der Sozialverband VdK Deutschland, dass die Kosten, die dem Gesundheitsministerium für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Zusammenhang mit der Gesundheitskarte entstanden sind, durch die Krankenkassen erstattet werden sollen: "Der Bund sollte sich seiner Mitverantwortung für eine moderne, funktionsfähige Infrastruktur im Gesundheitswesen auch finanziell stellen", fordert der Sozialverband. Für die BÄK ist es "befremdlich" und "nicht akzeptabel", dass die Gesellschaft für Telematik mit Kosten belastet werde, die sich nicht zu verantworten habe. Es stehe im Belieben des Gesundheitsministeriums Forschung und Entwicklung zu betreiben und die Ergebnisse der Gesellschaft für Telematik zur Verfügung zu stellen. Für die Streichung dieser Finanzierungsregelung plädieren auch die Spitzenverbände der Krankenkassen. Sie sähen darin "die Gefahr einer Beeinträchtigung der Wahrnehmung ihrer Verantwortung".
Der Verband der privaten Krankenversicherung, der sich auf freiwilliger Basis an der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beteiligt, fordert in seiner Stellungnahme dafür eine gesetzliche Flankierung. Dies sei für die Rechtssicherheit der Beteiligten notwendig. Eine gleichberechtigte Berück-sichtigung der Heilberufskammern auf Bundesebene bei der Gestaltung der Telematikinsfrastruktur fordert die Bundespsychotherapeuten-Kammer. Sie bleibe bisher als einzige Bundeskammer der Heilberufe bei der Gesellschaft für Telematik "außen vor".