Bundestagsnachrichten. In der Zeit von Anfang Juli 2003 bis Ende Juni 2004 wurden zwischen 47 und 52 vom Bundesamt für Verfassungsschutz und vom Militärischen Abschirmdienst beantragte und genehmigte G10-Maßnahmen durchgeführt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium ( 15/4897) hervor. Bei diesen Verfahren handelt es sich dem Bericht zufolge um Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes sowie für die Sicherheit der in Deutschland stationierten Truppen der nicht deutschen NATO-Vertragsstaaten.
Von den Maßnahmen seien im Berichtszeitraum zwischen 304 und 358 Personen betroffen gewesen, wird ausgeführt. Die Schwankung der Zahlenangaben ergebe sich dadurch, dass die Anordnungen jeweils auf höchstens drei Monate befristet sind und auf Antrag um jeweils nicht mehr als drei Monate verlängert werden können. Gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum, heißt es weiter, sei ein leichter Anstieg hinsichtlich der Zahl der Hauptbetroffenen zu verzeichnen, während die Zahl der Verfahren annähernd gleich geblieben sei.