Petitionen. Für einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt und deshalb am 9. März die zugrunde liegende Eingabe einstimmig an die Bundessregierung "als Material" überwiesen und den Fraktionen des deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Der Petent wendet sich seit 1997 dagegen, dass über seinem Wohnort im Landkreis Cuxhaven von der Bundeswehr Tief- und Überschallflüge durchgeführt werden. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, dass trotz der "erheblichen Belästigung und nicht auszuschließenden gesundheitlichen und materiellen Schäden" das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) darauf beharrt, militärische Flugübungen auch über seinen Wohnort durchzuführen.
Das BMVg sieht in seiner Stellungnahme keinen Anlass tätig zu werden. Der Wohnort des Petenten gehöre wie fast das gesamte Bundesgebiet zu den Regionen, in denen militärische Tiefflüge geübt würden. Dabei werde grundsätzlich eine Mindesthöhe von 1000 Fuß (rund 300 m) eingehalten. Die Flüge würden nach dem Prinzip der freien Streckenwahl durchgeführt, um eine größtmögliche Entflechtung des Flugbetriebs zu erreichen. Die Nato müsse in der Lage sein, unbekannte Flugzeuge schnell zu identifizieren und zu bekämpfen. Abfangeinsätze müssten ständig geübt werden. Für die Mitglieder des Ausschusses ist es grundsätzlich sinnvoll, den Übungsbetrieb nicht auf wenige Regionen zu beschränken, um die Belastungen der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Angesichts der Besiedlungsdichte Deutschlands und der hohen Geschwindigkeit der Flugzeuge sei es nicht möglich, nur über unbewohntem Gebiet zu fliegen. Zudem seien bereits erhebliche Teile der Fliegerausbildung ins Ausland oder Übersee verlagert worden. Der Verlagerung aller Tiefflüge seien Grenzen gesetzt, da Übungen auch im "Einsatzgebiet" notwendig seien. Laut Gutachten seien gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Fluglärm bei militärischen Tiefflügen nicht zu befürchten. Materielle Schäden an Gebäuden seien laut Untersuchung des BMVg selbst an historischen Gebäuden "nahezu" ausgeschlossen.
Der Petitionsausschuss konnte sich deshalb der Forderung des Petenten nach völliger Einstellung des Flugbetriebs über dem Wohnort nicht anschließen. Doch hält der Ausschuss eine "nachhaltige Verbesserung" des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm weiterhin für dringend erforderlich und geht davon aus, dass sich die Regierung des Problems annehmen und Lösungsvorschläge unterbreiten wird.