Inneres. Spielzeugwaffen, die echten Waffen täuschend ähnlich sind und teilweise erhebliche Verletzungen zufügen können, sollen verboten werden. Dies fordert die CDU/CSU in einem Antrag ( 15/5106). In der Begründung heißt es, mit der Novellierung des Waffenrechts sei der Besitz von so genannten Softair-Waffen erlaubt.
Die Union erläutert, nach bisherigem Waffenrecht seien der Besitz und das Führen von Schusswaffen, die den Anschein vollautomatischer Kriegswaffen hervorrufen, verboten gewesen, selbst wenn diese unbrauchbar waren. Mit dem Wegfall dieser Bestimmungen im neuen Waffengesetz seit April 2003 werde der Markt nun mit Waffen im "Millitary-Look" überschwemmt. Rechtlich handele es sich dabei aber um Spielzeug und nicht um Kriegsgerät. Erwerb, Besitz und Führen von Softair-Waffen seien in der Öffentlichkeit erlaubt, wenn das Verschießen von Plastikkügelchen im Kaliber von 6 Millimetern einen Druck von 0,5 Joule nicht überschreitet.
Das Problem ist laut Union nicht nur die Gefährlichkeit der Geschosse, sondern auch das Drohpotenzial scheinbar authentischer Waffen. Die exakte Nachbildung einer Maschinenpistole MP 5 oder eines neuen Sturmgewehrs der Bundeswehr könne zu einer Verwechslungsgefahr führen, die die Polizei vor nicht zu unterschätzende Probleme stelle. Auch sei mit nicht wieder gut zu machenden Konsequenzen zu rechnen, wenn sich ein Polizist durch eine scheinbar echte Waffe bedroht fühle. Ebenso fatal sei die Konsequenz, wenn ein Polizist von einer eher harmlosen Softair-Waffe ausgehe und sich nicht angemessen verteidige. Es bestehe daher dringender Handlungsbedarf, erklärt die Fraktion.