Recht. Die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens fordert die FDP in einem Antrag ( 15/5046). Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, der die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffe. Laut FDP ist zu erwarten, dass mit freiberuflich tätigen Gerichtsvollziehern eine weitere Effizienzsteigerung und erhebliche Verkürzung der Zwangsvollstreckungsverfahren erreicht wird. Das derzeitige Vollstreckungssystem in Deutschland werde den Anforderungen der Zukunft im Hinblick auf das zusammenwachsende Europa nicht mehr gerecht. In den letzten Jahren hätten der hohe Arbeitsanfall und die damit verbundene Belastung der rund 4.500 Gerichtsvollzieher im ganzen Bundesgebiet dazu geführt, dass sich die Bearbeitungszeiten der Fälle erheblich verlängert hätten. Oft dauere es viele Monate, bis eine gerichtliche Entscheidung umgesetzt sei. Dies sei auch eine Gefahr für die Wirtschaft. Nicht bezahlte Handwerkerrechnungen bedeuteten im schlimmsten Fall, dass der nächste Auftrag nicht vorfinanziert werden könne und der Betrieb Insolvenz anmelden müsse. Die Verwaltungskosten für die Eintreibung von Schulden belasteten den Mittelstand "enorm", denn er verfüge weder über Fachleute noch über Zeit und Personal, um die ausstehenden Beträge zu verwalten. Vor gut sechs Jahren sei zwar eine Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts in Kraft getreten, eine Entlastung der Gerichte habe dadurch nur teilweise erreicht werden können.