Wirtschaft und Arbeit. Mit ihrem Gesetzentwurf für "bessere Hinzuverdienste bei Arbeitslosen" ( 15/5105) will die CDU/CSU-Fraktion die bestehenden Regelungen attraktiver gestalten. Bei Erwerbseinkommen bis zu 400 Euro monatlich soll die Hinzuverdienstgrenze auf pauschal 100 Euro festgelegt werden. Bei Erwerbseinkommen bis 900 Euro brutto soll ein Freibetrag von 30 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens, bei Einkommen zwischen 900 und 1500 Euro brutto sollen zusätzlich 15 Prozent des über 900 Euro hinausgehenden Lohns angesetzt werden.
Die Unionsfraktion argumentiert, derzeit sei eine Beschäftigung als so genannter Ein-Euro-Jobber häufig lukrativer. Diese Jobs gefährdeten aber Arbeitsplätze im regulären Arbeitsmarkt. Die mit dem Hartz-IV-Gesetz definierte Hinzuverdienstgrenze sollte daher höhere und nicht mehr nur geringe Hinzuverdienste belohnen, argumentiert die Union. Sie verspricht sich von ihrem Vorschlag einen arbeitsmarktpolitischen Anreiz.
Zudem solle durch die auf 30 Prozent bei Bruttoeinkommen bis 900 Euro vereinheitlichte Hinzuverdienstregelung erreicht werden, dass gerade im Bereich der Einkommen bis 400 Euro ein höherer Hinzuverdienst möglich wird als bisher. Damit solle gering entlohnte Arbeit neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II attraktiver werden als die Beschäftigung in Ein-Euro-Jobs.