Verkehr und Bauwesen. Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion sollen die in Ostdeutschland geltenden Sonderregelungen bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur künftig auch auf die westdeutschen Bundesländer ausgedehnt werden, wenn Projekte mit überörtlichem Verkehrsnutzen betroffen sind. Die Abgeordneten haben dazu einen Entwurf zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes ( 15/5102) vorgelegt.
Nach den für die fünf neuen Länder geltenden Sonderregelungen ist vor allem der Rechtsweg für Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse auf die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts beschränkt, schreiben die Abgeordneten. Auf diese Art habe man die gerichtliche Nachprüfung um durchschnittlich ein bis eineinhalb Jahre gegenüber den alten Ländern beschleunigen können. Das für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geltende Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz ist 1991 beschlossen und in seiner Wirkung örtlich und zeitlich begrenzt worden. Von den mit dem Gesetz gemachten "guten Erfahrungen" sollten nun nach dem Willen der Union auch die alten Bundesländer profitieren.