Der erhoffte stärkere Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt lässt weiter auf sich warten. Das mit diesem Ziel von der Bundesregierung vorgelegte Energiewirtschaftsgesetz hat der Bundesrat am Freitag in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die Redner der Union betonten, man wolle ein wettbewerbs- und verbraucherfreundlicheres Gesetz gestalten und dazu übergroße Gewinnpotentiale der Energiemonopolisten abschneiden. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hingegen bezeichnete das Gesetz als gelungen und in der Lage, den Wettbewerb zu erleichtern und sowohl bei Stromerzeugern als auch Verbrauchern für verlässliche Rahmenbedingungen zu sorgen. Beide Seiten äußerten sich jedoch optimistisch hinsichtlich der Möglichkeit einer schnellen Einigung im Vermittlungsausschuss.
Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) nahm Bezug auf die Senkung der Wachstumsprognose der Wirtschaft durch die Bundesregierung. Es sei nun endlich Zeit, die Forderung von Bundespräsident Horst Köhler "Vorfahrt für Arbeitsplätze" umzusetzen. Das Energiewirtschaftsgesetz sorge jedoch für das Gegenteil. Durch die extrem hohen Energiekosten in Deutschland wanderten immer mehr Betriebe insbesondere aus den stromintensiven Branchen aus. Um diesen Trend zu stoppen, bräuchte es mehr Wettbewerb. Die monopolähnlichen Strukturen auf dem Strom- und Gasmarkt ließen diesen jedoch nicht zu. Das neue Energierecht verbessere die Situation nicht, sondern verschleppe den Kampf gegen die Monopole. Dies gehe zu Lasten der Verbraucher und Unternehmen und führe zu dem Verlust weiterer Arbeitsplätze, so Wulff. Das vorliegende Gesetz sei keinesfalls ein Schritt zur Senkung des Preisniveaus, es schaffe lediglich mehr Bürokratie. Der Verbraucher sei an einem geringern Preis interessiert, nicht an einer längeren Stromrechnung.
Die Zeit drängt, sagte Brandenburgs Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU) im Hinblick auf die Umsetzungsfrist der EU-Vorlage. Es gelte, gemeinsam die Schwächen des Gesetzes im Vermittlungsausschuss auszumerzen. Dabei müsse der Bundesrat mehr beteiligt werden - den Ländern müssten substanzielle Zuständigkeiten, wie zum Beispiel die Kontrolle der Netzbetreiber übertragen werden. Junghanns warnte die Bundesregierung davor, den Ausbau der erneuerbaren Energien gegen die Netzsicherheit und Versorgungsstabilität auszuspielen.
Hessens Wirtschaftsminister Alois Riehl (CDU) sieht die hohen Energiepreise in Deutschland zu einem großen Teil politisch begründet. Die Bundesregierung bitte Bürger und Unternehmen unnötig zur Kasse, sagte er. Allerdings sei auch der monopolisierte Strommarkt ein Problem. Die im Jahre 1998 eingeleitete Liberalisierung des Strommarktes habe beträchtliche Anfangserfolge erzielt. Jedoch hätten die gesetzlichen Regelungen der Bundesregierung dies wieder zu nichte gemacht. Nun müssten wichtige Weichen für die Zukunft gestellt werden. Stromnachfrager, Anbieter und Netzbetreiber bräuchten verlässliche Rahmendaten - dies gewährleiste das Gesetz nicht. Das Vermittlungsergebnis müsse möglichst schnell erreicht werden und einen Energiewettbewerb erlauben, der diesen Name auch verdiene, so Riehl. An einer schnellen und erfolgreiche Vermittlung sei auch ihm gelegen, sagte danach Bundeswirtschaftsminister Clement. Die Länder hätten auch bisher schon wichtige Bausteine zur Modernisierung des Energierechtes beitragen. Man sei daher inhaltlich gar nicht so weit auseinander. Ein sinkender Strompreis sei, auch im Interesse der energieintensiven Industrie, ein wichtiges Ziel. Dieses werde durch intensivierten Wettbewerb erreicht. Allerdings sei der Preis nicht alles, er dürfe nicht zu Lasten der Versorgungssicherheit gehen, warnte er. Die hohe Netzsicherheit sei ein Standortvorteil, den man nicht verspielen dürfe.