Bayern und Thüringen wollen für gefährliche jugendliche Straftäter eine nachträgliche Sicherungsverwahrung einführen. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) begründete am 29. April in Bundesrat den Gesetzesvorstoß mit einem spektakulären Einzelfall. Wenn sich während des Jugendstrafvollzugs die Gefährlichkeit erweise, müsse auch nachträglich eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden können.