Im Ausland ansässige Arbeitgeber dürften nur dann zur Einhaltung deutscher Tarifverträge verpflichtet werden, wenn auch jeder entsprechende inländische Arbeitgeber diese Tarife zwingend einhalten muss, heißt es. Da die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags ebenso wie der alternativ mögliche Erlass einer Rechtsverordnung nur die im Tarifvertragsgebiet ansässigen Arbeitgeber rechtlich binde, könnten diese Instrumente die inländischen Arbeitgeber nur dann lückenlos erfassen, wenn das gesamte Bundesgebiet zum Tarifvertragsgebiet wird.
SPD und Bündnisgrüne betonen, die Erweiterung der Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sei nicht mit dem Erlass staatlicher Mindestlöhne gleichzusetzen. Allein die Tarifvertragsparteien entschieden über den Abschluss von Tarifverträgen und damit auch über die Herstellung bundesweiter Tarifvertragsstrukturen. Die als weiterer Schritt erforderliche Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags oder der Erlass einer Rechtsverordnung könne der Staat nicht von Amts wegen vornehmen. Das Verfahren könne in beiden Fällen nur auf Antrag einer beteiligten Tarifvertragspartei eingeleitet werden. Zu den Gesetzesfolgen heißt es in dem Entwurf, nur dort, wo die Tarifvertragsparteien bundesweit flächendeckende Strukturen herstellen und auf eigenen Antrag ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird, werde eine Rechtswirkung eintreten. Dann würden die deutschen Tarifverträge dazu führen, dass sich das Lohnniveau auch bei grenzüberschreitend entsandten Arbeitnehmern erhöht. Dies könnte sich wiederum in Preiserhöhungen niederschlagen, wenn es den entsendenden Unternehmen im Ausland gelingt, diese Zusatzkosten auf ihre deutschen Kunden zu überwälzen.
Mittelfristig, so die Koalition, könnten bei breiter Anwendung der Neuregelung größere Teile der deutschen Wirtschaft indirekt belastet werden, und zwar um so stärker, je mehr Vorleistungen die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer produziert haben und je besser es ihren ausländischen Arbeitgebern gelingt, ihre Angebotspreise aufgrund höherer Arbeitskosten anzupassen. Wenn es durch dieses Gesetz zur Einführung allgemein verbindlicher tarifvertraglicher Mindestlöhne kommt, könne dies in den entsprechenden Branchen zu höheren Arbeitskosten führen - mit Rückwirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Höhe der an Arbeitslose zu zahlenden Leistungen. Bislang sind laut Koalition Arbeitgeber aus dem Ausland - mit Ausnahme des Bausektors - nicht verpflichtet, ihren nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern die hier geltenden Tarifvertragsbedingungen einzuräumen. Dadurch würden hierher entsandte Arbeitnehmer benachteiligt. Vor allem die Arbeitsplätze bei kleinen und mittleren Unternehmen seien durch unfairen Wettbewerb gefährdet. Der Bundestag überwies den Entwurf am 13. Mai an den Wirtschaftsausschuss.