Der Bundesrat hat am 27. Mai eine Reihe wichtiger Themen beraten.
Verkehr: Der Bundesrat hat die Regierung aufgefordert, die steuerliche Förderung rußarmer Diesel-Pkw auf die Nachrüstung zu beschränken. Den Ländern dürften keine Einnahmeausfälle entstehen. Die Förderung auch von Neuwagen wird abgelehnt. Zugleich mahnte die Länderkammer neue europäische Abgasnormen für Pkw und Lkw an. Sie verlangte außerdem größere Unterschiede bei der Mauthöhe - zugunsten abgasarmer Diesel-Lkw nach der Euro-Norm 5. Die Einnahmen müssten dabei stabil bleiben.
Innere Sicherheit: Der Bundesgrenzschutz (BGS) heißt jetzt Bundespolizei. Der Bundesrat billigte entgegen der angekündigten Anrufung des Vermittlungsausschusses überraschend den von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vorgeschlagenen neuen Namen. Im Bundestag hatte die CDU/CSU-Fraktion entgegen der ursprünglichen Linie der Unionsländer dem Gesetz zugestimmt. Der Namenswechsel soll den seit der Wiedervereinigung veränderten Aufgaben Rechnung tragen, die weit über den Grenzschutz hinausgehen.
Umwelt: Verkehrswegepläne und andere große öffentliche Projekte unterliegen künftig einer umfassenden Umweltprüfung. Der Bundesrat billigte wie zuvor der Bundestag den im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss. Dabei behalten die Länder weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten bei der Durchführung des Umwelt-TÜVs im Rahmen der EU-Vorgaben.
Bürokratieabbau: Die Bürokratie in Deutschland soll eingedämmt werden. Nach einem Vermittlungsverfahren billigte der Bundesrat einen Kompromiss, der auf unterschiedliche Initiativen von Bundesregierung und unionsgeführten Ländern zurückgeht. Unter anderem müssen Gaststätten künftig nur noch eine gaststättenrechtliche Erlaubnis beantragen, wenn sie Alkohol ausschenken. Hotels sollen unabhängig von ihrer Größe keine solche Erlaubnis mehr einholen müssen.
Soziales: Heimbewohner, die sowohl Wohngeld als auch ein "Taschengeld" für ihren Lebensunterhalt beziehen, können nicht mehr mit Nachzahlungen für die Jahre 2001 bis 2004 rechnen. Der Bundesrat bestätigte eine vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die bisherige Praxis für rechtswidrig erklärt, wonach das Wohngeld gekürzt wird, wenn die Bewohner von Pflege- und Altenheimen zusätzlich eine «Hilfe für besondere Lebenslagen» erhalten. Die Änderung des Wohngeldgesetzes verhindert die daraus folgenden Nachzahlungen von bis zu 800 Millionen Euro.