Der Bundesrat hat am 27. Mai eine geplante Beratung über Änderungen des Bankgeheimnisses von der Tagesordnung abgesetzt. Hintergrund ist die seit 1. April mögliche Abfrage so genannter Stammdaten wie Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kontoinhabers. Das Gesetz soll die Steuerehrlichkeit fördern. Als Grund für die Absetzung wurde noch bestehender Beratungsbedarf genannt. Bayern hatte ursprünglich eine sofortige Sachentscheidung beantragt. Der Gesetzesantrag soll jetzt in den Ausschüssen des Bundesrates behandelt werden. Nach dem Antrag Bayerns sollen die Kontenabfragen konkretisiert und die zur Abfrage berechtigten Behörden eingegrenzt werden. Außerdem sollen die Betroffenen nachträglich benachrichtigt werden. Kritiker sehen durch die seit 1. April mögliche Abfrage das Bankgeheimnis ausgehöhlt. Die FDP will den früheren Zustand komplett wiederherstellen.