Bundestagsnachrichten. Der Kinderkommission des Bundestages soll das Recht eingeräumt werden, selbstständig Anträge im Parlament einzubringen. Dies verlangen 111 Abgeordnete aller Fraktionen (35 der SPD, 41 der CDU/CSU, 14 von Bündnis 90/Die Grünen und 21 der FDP) in einem Gruppenantrag ( 15/5527). Ein solches Antragsrecht soll dazu dienen, dass die Kinderkommission ihrem Auftrag, für die Belange von Kindern im Parlament initiativ zu werden, künftig "angemessener" gerecht werden kann, so die Antragsteller.
Die Abgeordneten weisen darauf hin, aus diesem Antragsrecht sollten sich keine Ansprüche anderer Gremien auf ein Antragsrecht ableiten lassen. Dieses Recht sei und bleibe durch den besonderen Status der Kinderkommission "einzigartig". Als Grund führen die Parlamentarier an, dass die Kinderkommission besonders zusammengesetzt sei (jede Fraktion entsendet einen Parlamentarier) und dass Beschlüsse nur einstimmig gefasst werden dürfen.
Die Abgeordneten erwähnen ferner, dass in den vergangenen vier Wahlperioden die Kinderkommission Vorschläge zur Erweiterung ihrer Kompetenzen gemacht habe. Kernpunkte seien jeweils ein eigenständiges Antragsrecht und ein Rederecht in anderen Ausschüssen gewesen. Über das Rederecht in anderen Ausschüssen habe seinerzeit Einvernehmen hergestellt werden können.
Die Kinderkommission des Bundestages ist seit ihrer Gründung im Jahr 1998 als Interessenvertretung für Kinder im Parlament tätig. Ihr Auftrag ist es, eine "Lobby für Kinder im Parlament" zu sein. Daneben nimmt die Kommission im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch die Rolle des Partners und Förderers der Verbände und Organisationen wahr, die sich für die Interessen von Kindern einsetzen.