Umwelt. Mit den Stimmen aller vier Fraktionen hat der Bundestag am 16. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen ( 15/5284) verabschiedet. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses ( 15/5719). Diese berücksichtigt Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, mit denen einem Änderungsbedarf des Bundesrates in zahlreichen Punkten Rechnung getragen wurde. So sollen unter anderem die Behörden für kerntechnische Sicherheit und Strahlenschutz, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter, die Grenzschutzdirektion, das Zollkriminalamt sowie die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder einen "lesenden Zugriff" auf das Register haben. Auskünfte aus dem Register dürften anderen Polizeibehörden der Länder, den Zollbehörden, dem Militärischen Abschirmdienst sowie dem Bundesnachrichtendienst erteilt werden. Die Forderung nach schneller Auskunft in einem ganzheitlichen Bekämpfungsansatz war von den Innenministern des Bundes und der Länder angesichts der weltweiten terroristischen Bedrohung als dringend angesehen worden.
Die weiteren Änderungen beziehen sich auf die Registrierung, den Umfang, den Transport und die Lagerung sowie die Identifizierung damit befasster natürlicher oder juristischer Personen. Geregelt wird auch die Verbringung hochradioaktiver Strahlenquellen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sowie die Rückgabe an ursprüngliche Eigentümer oder Lieferanten.
Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie zur Kontrolle hochradioaktiver "umschlossener Strahlenquellen" und "herrenloser Strahlenquellen" umgesetzt. Gleichzeitig soll die Kontrolle durch eine zentrale Erfassung und Registrierung verbessert werden. Laut Regierung sind nach einer Studie der EU-Kommission seit den 50er-Jahren etwa 30.000 von rund 500.000 in Verkehr gebrachten Strahlenquellen "verloren gegangen". Wenn solche Strahlenquellen nicht mehr kontrolliert würden, könnten ernste Gesundheitsschäden hervorgerufen werden. Häufig seien keine oder nur geringe Kenntnisse über die Gefährlichkeit vorhanden und eine Zerstörung ziehe erhebliche Strahlenbelastungen für Menschen sowie die Verseuchung von Materialien und Böden nach sich. Ziel der Bemühungen sei es gewesen, die missbräuchliche Nutzung verfügbarer radioaktiver Stoffe weitgehend einzuschränken. Mit der Einrichtung eines zentralen Registers beim Bundesamt für Strahlenschutz sollen eine eindeutige Identifizierung der Strahlenquelle, ihre technischen Eigenschaften, ihr Standort sowie Angaben über Genehmigung und Inhaber oder über Fund und Verlust erreicht werden. Laut Vorlage werden für die Umsetzung einmalige Kosten von 5 Millionen Euro anfallen, davon 1,4 Millionen Euro im medizinischen Bereich.