Umwelt. Das Umweltbundesamt muss seine "unangekündigte Feldbeobachtung" nicht stoppen. Dies hat der Bundestag am 16. Juni beschlossen, als er Anträge von CDU/CSU ( 15/4935) und FDP ( 15/5033) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ablehnte. Er folgte dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses ( 15/5526).
Angesichts einer unzureichenden Datenlage hatte das Umweltbundesamt im Einvermehmen mit dem Bundesumweltministerium ein bundesweites Forschungsprojekt eingeleitet, durch das mit Hilfe so genannter "verdeckter Feldbeobachtung" auf gewässernahen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen überprüft werden soll, ob bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln die einschlägigen Anwendungsbestimmungen eingehalten werden oder ein Fehlverhalten vorliegt. Die Opposition hatte verlangt, das Forschungsprojekt einzustellen und stattdessen kooperativen Lösungsansätzen den Vorzug zu geben.
Die SPD bemängelte die Wortwahl, die nicht den Tatsachen entspreche und nicht lösungsorientiert sei. Zahlreiche Fließgewässer wiesen zu hohe Rückstände an Pflanzenschutzmitteln auf, deren Herkunft nicht ausreichend geklärt sei. Die Bundesländer stellten kein ausreichendes Datenmaterial zur Lösung des Problems zur Verfügung. Würden sich die Länder kooperativ verhalten und Informationen bereitstellen, so die SPD, könnte das Projekt eingestellt werden.
Die CDU/CSU-Fraktion argumentierte, Ziel des Projektes sei es, den Landwirten ein Fehlverhalten beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nachweisen zu können. Dazu seien bundesweit 600 Beobachtungsstandorte für die "verdeckte Feldbeobachtung" ausgewählt worden. Gegen das Projekt spreche auch, dass dessen Mitarbeiter zur Entnahme von Boden- und Pflanzenproben Privatgrundstücke betreten müss-ten, dies jedoch von den Eigentümern verweigert werden könne. Nach Darstellung der Bündnisgrünen umgehen die Länder das Problem großzügig. Eine systematische Datenerhebung sei daher notwendig.
Die FDP-Fraktion betonte, das Vorgehen diskreditiere einen ganzen Berufsstand und stelle ihn pauschal unter den Verdacht, Bestimmungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu missachten.