Der Bund muss so genannte Neubauern nicht entschädigen. Der Europäische Gerichtshof entschied am 30. Juni, dass die Erben von Grundstücken aus der Bodenreform, die nicht entschädigt worden sind, keine Ausgleichszahlungen erhalten sollen (vgl. "Das Parlament" Nr. 16/2005). Die Große Kammer des Gerichts in Straßburg sah in der entschädigungslosen Enteignung keine Verletzung der Menschenrechtskonvention. Das Gericht hob mit der Entscheidung ein Urteil vom Januar 2004 auf, wonach Deutschland die Eigentumsrechte der Betroffenen verletzt habe.
Die Kläger hatten die Grundstücke nach der Wiedervereinigung an die Bundesländer abtreten müssen. Sie hatten das Land im Zuge der Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone nach 1945 erhalten. Bei Annahme der Klage hätten dem Bund Entschädigungen in Milliardenhöhe gedroht.