Verkehr und Bauwesen. Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Bundestag am 30. Juni der Einführung von Energiepässen den Weg geebnet. Er nahm auf Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 15/5849) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Energieeinsparungsgesetz ( 15/5226) in geänderter Fassung an. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Einführung von Energieausweisen, die Angaben und Kennwerte über die Energieeffizienz von Gebäuden enthalten sollen. Mit dem Gesetz setzt die Regierung eine Richtlinie der Europäischen Union zur Energieeinsparung an Gebäuden um. Mit der nun getroffenen Regelung sei ein Höchstmaß an Transparenz für Verbraucher erreicht. Außerdem schaffe sie gleiche Marktbedingungen für die Wirtschaft innerhalb der Bundesrepublik.
Die SPD äußerte sich sehr zufrieden darüber, dass für eine solche Umsetzung nun die nötigen Bedingungen geschaffen wurden. Die Fraktion der Grünen betonte, sie hoffe, trotz der schwierigen politischen Gesamtsituation, im Herbst möglichst schnell die Arbeit für den Energiepass wieder aufnehmen zu können. Dies sei nötig, um den Pass im Jahr 2006 einführen zu können. Es handele sich um ein für die Volkswirtschaft wichtiges Projekt.
Die FDP-Fraktion betonte, der Entwurf komme in letzter Sekunde. Zwar hätte sie sich in einigen Punkten konkretere Formulierungen gewünscht. Es sei nun aber ein Kompromiss herausgekommen, den sie mittragen könne. Die CDU/CSU äußerte sich ebenfalls positiv über das Ergebnis. Ihren Belangen sei in dem interfraktionellen Änderungsantrag ( 15/5539) entsprochen worden.
Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag von CDU/CSU ( 15/4506) zum gleichen Thema. Darin fordert die Union die Bundesregierung unter anderem auf, einen Bericht über die Ergebnisse des Feldversuchs der Deutschen Energie-Agentur (dena) zur Entwicklung und Erprobung des Energiepasses vorzulegen.