Finanzen. Der Finanzausschuss hat am 29. Juni die weitere Beratung der Gesetzentwürfe der Bundesregierung ( 15/5555, 15/5603), der CDU/CSU ( 15/5448) und des Bundesrates ( 15/5604) zur Sicherung der Unternehmensnachfolge sowie den Regierungsentwurf zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen ( 15/5554, 15/5601) vertagt. Die Vorlagen gehen auf die Ergebnisse des Job-Gipfels zwischen Regierung und Opposition im März dieses Jahres zurück und sahen unter anderem die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 19 Prozent und die Stundung und gegebenenfalls den Erlass der Erbschaftsteuer bei der Übergabe mittelständischer Familienunternehmen vor.
Die SPD bedauerte, dass es nicht möglich gewesen sei, zwischen den Fraktionen zu einer Verständigung zu kommen. Sie unterstrich die Bedeutung beider Gesetze und warf der Union vor, sie habe ihre beim Job-Gipfel geäußerte Bereitschaft zu einer grundsätzlichen Unterstützung nicht einhalten können. CDU/CSU konterte damit, die Koalition habe die Ergebnisse des Job-Gipfels offenbar nicht umsetzen wollen. Was die Erbschaftsteuer angehe, habe sich die SPD vom Ergebnis des Gipfels weg und hin zur SPD-Programmatik bewegt. Die Union bedauerte die Vertagung. Bündnis 90/Die Grünen betonten, wie wichtig die Gesetze seien, und beklagten zugleich, dass es nicht möglich gewesen sei, zu einem Ergebnis zu kommen. Die FDP nannte es "erstaunlich", wie die Verantwortung der Opposition angelastet werden solle. Wenn die SPD hinter den Regierungsentwürfen stehen würde, dann gäbe es keinen Grund, diese zu vertagen. Die SPD habe jedoch in ihrer eigenen Fraktion keine Mehrheit für die Vorlagen. Die Entwürfe seien nicht an der Opposition, sondern an den Verzögerungen durch die Koalition gescheitert. Die Ausschussvorsitzende Christine Scheel (Bündnis 90/Die Grünen) intervenierte mit dem Hinweis, alle Fraktionen hätten sich auf einen Zeitplan verständigt, der exakt eingehalten worden sei.