Gesundheit/Forschung. Für ein ausdrückliches Verbot des Handels mit menschlichen Eizellen hat sich der Bundestag am 30. Juni ausgesprochen. Alle Fraktionen stimmten auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses ( 15/5750) dafür. Das Thema ist auf die Agenda des Bundestages gekommen, nachdem sich das Europäische Parlament (EP) bereits am 10. März in einem Entschließungsantrag dazu geäußert hatte. Darin fordert das EP die Freiwilligkeit und Nichtkommerzialität von Zell- und Gewebespenden - sowohl für Forschungs- als auch für medizinische Zwecke. Zulässig sei lediglich eine Entschädigung für spendebedingte Ausgaben und Unannehmlichkeiten. Die Regierungen der EU-Länder sollen - so die Forderung des EP - die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers verbieten und eine entsprechende EU-Richtlinie umgehend umsetzen.
Auslöser der Debatte waren Informationen in britischen Medien über eine Klinik in Rumänien, die sich auf die Spenden von Eizellen für Bürger der EU spezialisiert hatte. Es wird in den Berichten vermutet, dass die betroffenen rumänischen Frauen für den risikoreichen Eingriff bis zu 1.400 Euro erhalten haben, was rund die Hälfte des Jahreseinkommens in Rumänien ausmacht.
Auf diese "bedenkliche Entwicklung" geht auch ein Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein, den der Forschungsausschuss am 29. Juni mit der Koalitionsmehrheit annahm. In der Beratung sprachen sich Koalition und Union gegen die so genannte verbrauchende Embryonenforschung. Anlass dazu war ein Antrag der Union ( 15/4934) zur Forschungsförderung der EU, in dem sich die CDU/CSU-Fraktion - ähnlich wie die Koaliton in ihrem später eingebrachten Entschließungsantrag - gegen eine Förderung von Forschungsvorhaben durch die EU ausspricht, bei denen menschliche Embryonen getötet werden sollen. Die Unionsvorlage wurde bei einer Enthaltung aus den eigenen Reihen mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Koalitionsantrag sei aktueller und klarer - so die Begründung der SPD und der Grünen für ihre Ablehnung.
Die FDP bekräftigte in der Diskussion noch einmal ihren alten Standpunkt zur liberalen Handhabung der Stammzellforschung und lehnte beide Anträge ab.
Die Haltung der Liberalen wird in einem Gesetzentwurf ( 15/5584) deutlich, der noch nicht beraten wurde: Darin plädiert die FDP für die Abschaffung der Stichtagregelung für die Einfuhr und Verwendung von embryonalen Stammzellen, die nach dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Wegen der beschränkten Anzahl an nutzbaren Stammzellen sei die Stammzellforschung in Deutschland stark eingeschränkt, heißt es zur Begründung. Wissenschaftler, die sich an Stammzellforschung im Ausland beteiligten, könnten sich sogar wegen ihrer Arbeit strafbar machen, kritisiert die Fraktion. Durch die Abschaffung des Stichtags werde es den Forschern ermöglicht, Stammzellen einzuführen, die nach dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Auch die Strafbarkeit der Forschung würde entfallen. Die "einzige Alternative" zu ihrem Vorschlag ist es für die FDP, zuzulassen, dass auch in Deutschland embryonale Stammzellen gewonnen werden.