Recht. Gegen Menschenhandel, eine "besonders widerwärtige Kriminalitätsform", möchte der Bundesrat "effektiv" vorgehen. Er hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/5657) vorgelegt. Die Länderkammer will unter anderem die Strafvorschrift der Förderung der Prostitution und eine Kronzeugenregelung für Menschenhandelsdelikte einführen und die Überwachung der Telekommunikation bei allen Straftaten des Menschenhandels ermöglichen. Verbrechern, die Kinder in die Prostitution bringen, soll eine höhere Strafe (zwei bis 15 Jahre Haft) drohen. Es sei nicht hinnehmbar, dass keine höhere Strafe drohe als beispielsweise bei "hartnäckigen Steuerhinterziehern". Der Bundesrat begründet seine Vorschläge damit, der Gesetzgeber habe mit dem Mitte Februar dieses Jahres in Kraft getretenen Gesetz gegen Menschenhandelsdelikte "bedauerlicherweise" das Recht "in einer Reihe von zentralen Punkten inhaltlich unverändert gelassen". Die Bundesregierung verweist unter anderem auf ihren noch ausstehenden Bericht über die Auswirkungen der sich aus dem Prostitutionsgesetz ergebenden neuen Rechtslage. Gesetzgeberische Maßnahmen sollten deshalb auf jeden Fall unterbleiben. Keinen Bedarf sieht die Regierung darin, Kronzeugenregelungen einzuführen. Sie verweist dazu auf den Gesetzentwurf des Bundesrates ( 15/2771), der unter anderem die Ergänzung der Kronzeugenregelungen im Strafrecht gefordert hatte. Dort hatte sie ihre Auffassung deutlich gemacht, dass "kleine" Kronzeugenregelungen keine sach- und praxisgerechte Handhabung ermöglichten.