Wirtschaft und Arbeit/Umwelt. Abgelehnt hat der Bundestag am 30. Juni einen Antrag der CDU/CSU ( 15/4844), die Bundesregierung solle ein Energieprogramm vorlegen. Die Union hatte verlangt, die energiepolitischen Rahmenbedingungen müssten "klare Signale" für Unternehmensentscheidungen setzen und für die Marktteilnehmer Investitions- und Planungssicherheit herstellen. Der staatliche Anteil an den Strompreisen dürfe nicht länger einen Wettbewerbsnachteil darstellen. Nach Meinung der Union sollten zudem die wachsenden Belastungen der energieintensiven Branchen berücksichtigt werden, um eine Verlagerung von Industriezweigen und damit verbundener Arbeitsplätze zu verhindern.
In der Antwort der Bundesregierung ( 15/5809) auf eine Große Anfrage der Unionsfraktion ( 15/3740), die der Bundestag am gleichen Tag beraten hat, heißt es, Deutschland liege mit 3,4 Prozent des Weltenergieverbrauchs auf Platz sechs der Länder mit dem höchsten Energieverbrauch, hinter den USA (22,4 Prozent), China (zwölf Prozent), Russland (sechs Prozent), Indien (5,3 Prozent) und Japan (5,1 Prozent).
Die internationale Klimapolitik zielt laut Regierung darauf ab, den Anstieg der globalen Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre mittel- bis langfristig so zu begrenzen, dass die sich daraus ergebenden Folgen für den Klimawandel für Mensch und Tier erträglich bleiben. Ziel der Regierung sei daher eine nachhaltige Energieversorgung, die wesentlich auf Einsparung, Steigerung der Effizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien bei gleichzeitigem Ausstieg aus der Kernenergie setzt.
Bis 2010 sollte laut Koalition der Anteil erneuerbarer Energien auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent erhöht werden. Zur Mitte des Jahrhunderts sollen sie rund die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs decken. Um eine solche Entwicklung zu verwirklichen, benötigten die erneuerbaren Energien noch Unterstützung. Ziel der Bundesregierung sei es, dass die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig werden und sich am Markt behaupten können. Beim Einsatz fossiler Energien werde dem Klimaschutz durch verbesserte und neue Kraftwerkstechnologien Rechnung getragen. Außerdem verfolge man weitere Anstrengungen zur Verbesserung der bereits hohen Energieeffizienz in allen Bereichen. Bis zum Jahr 2020 solle die Energieproduktivität, bezogen auf 1990, verdoppelt werden.
Die Regierung erwartet, dass auch andere Industriestaaten sich vergleichbar bemühen, Treibhausgasemissionen zu vermeiden, sodass der deutschen Wirtschaft keine Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen sollen. Sie verweist auf das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Februar dieses Jahres. Die Minderungspflichten seien im Rahmen des Emissionshandels verbindlich geregelt.