Recht. Der Bundesrat dringt auf eine Verschärfung des Strafmaßes für solche Jugendliche, die zu schwersten Verbrechen oder Gewalttaten neigen. Nach einem dazu von ihm vorgelegten Gesetzentwurf ( 15/5909) soll für Heranwachsende oder Jugendliche, die wegen einer schwerwiegenden Straftat zu einer Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt worden sind, nachträglich Sicherungsverwahrung verhängt werden können.
Als Grundlage für eine entsprechende Entscheidung soll dafür nicht nur die Tat des Jugendlichen, sondern auch sein Verhalten während des Strafvollzugs herangezogen werden. Lassen diese "mit hoher Wahrscheinlichkeit" eine Rückfälligkeit des Straftäters möglich erscheinen, bei der den Opfern schwere seelische oder körperliche Schäden zugefügt werden können, dann soll eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden können. Allerdings ist diese nach dem Willen der Länderkammer jährlich zu überprüfen.
Heranwachsende, bei denen Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, müssen der Vorlage zufolge auch von vornherein mit der Anordnung einer Sicherungsverwahrung rechnen, da sie in diesem Punkt wie Erwachsene behandelt werden. Von bisher zehn auf dann fünfzehn Jahre Haft soll auch das Höchstmaß der Jugendstrafe verschärft werden. Darüber hinaus will der Bundesrat das Jugendstrafrecht nur noch "in Ausnahmefällen" auf Heranwachsende angewendet wissen. Damit möchte er einer "sehr bedenklichen, nach Regionen und Delikten höchst unterschiedlichen Anwendungspraxis" von Jugendstrafrecht entgegenwirken. Auch sieht er Handlungsbedarf, wenn sich ein Straftäter einer als sinnvoll erachteten Therapie verweigert.
Hier soll nach den Vorstellungen des Bundesrates ein Gericht dann dem Verurteilten für die Dauer der Führungsaufsicht oder für eine kürzere Zeit unter Strafandrohung Therapieweisungen sowie ein Kontaktverbot erteilen können. Davon erhofft man sich, den Druck auf den Probanden erhöhen zu können. Durch die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen sieht die Länderkammer Mehrkosten, etwa durch häufigere Therapieanordnung, auf die öffentlichen Haushalte zukommen. Auch rechnet sie mit einem Anstieg der Ermittlungs- und Strafverfahren.
Der Bundesrat begründet seinen Vorstoß mit Erfahrungen, wonach jugendliche Schwerverbrecher trotz Jugendstrafe bei ihrer Entlassung "hoch gefährlich" seien. Da es sich aber nicht um krankhafte Täter handele, könne man ihrem Gefährdungspotenzial nicht mit einer Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus begegnen. Die Länderkammer hält den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen jungen Gewalttätern, insbesondere von Wiederholungstätern, für nicht ausreichend gewährleistet.