Petitionen. Vom 1. September an wird es nicht nur möglich sein, Petitionen beim Deutschen Bundestag per elektronischer Post (E-mail) einzureichen, sondern darüber hinaus startet ein Modellversuch zur Mitzeichnung von Petitionen im Internet. Dieses Modell der "öffentlichen Petition" ist bislang einmalig in Deutschland, wie der Petitionsausschuss mitteilt.
Bestimmte Massen- und Sammelpetitionen sollen mit dem Einverständnis der Petentinnen und Petenten ins Internet eingestellt werden können, wobei der Persönlichkeitsschutz gewahrt wird. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Bitte oder Beschwerde im Zuständigkeitsbereich des Bundestages und um ein Anliegen von allgemeinem Interesse handelt. Die Entscheidung, ob eine Petition als "öffentliche Petition" ins Netz eingestellt wird, liegt letztlich beim Petitionsausschuss. Im Falle der Veröffentlichung hat dann jeder die Möglichkeit, sie zu unterstützen oder sich dazu in einem Diskussionsforum zu äußern.
Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, über die Homepage des Bundestages (www.bundestag.de/Petitionen) den Verlauf von öffentlichen Petitionsverfahren mitzuverfolgen. Das neue Verfahren bietet dem Ausschuss die Gelegenheit, sich schon vor der parlamentarischen Prüfung ein näheres Bild über die Anliegen der Petenten zu verschaffen, indem diese angehört werden.
Der Modellversuch kommt auf Anregung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zustande. Als Vorbild diente ihnen ein seit 2001 erfolgreiches System des schottischen Regionalparlaments. Beim Bundestag soll das Modell zunächst in einer zweijährigen Probezeit getestet werden, wobei nach einem Jahr eine erste Zwischenbilanz gezogen werden soll. "Der Petitionsausschuss stellt sich damit den Herausforderungen der neuen Medien und tritt in das Zeitalter des E-Parlaments ein", kündigte der Ausschussvorsitzende Karlheinz Guttmacher (FDP) an.
Alle Fraktionen haben darin übereingestimmt, dass Petitionsrecht auf diese Weise noch bürgerfreundlicher zu gestalten, weil es den Zugang zum Petitionsausschuss erleichtert. Elemente der direkten Demokratie würden gestärkt, wie sie schon zu Beginn der 90er-Jahre im Zuge der Verfassungsreform angedacht worden seien, schreibt der Ausschuss.