An der vorgezogenen Neuwahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 werden rund 61,9 Millionen Bürger in 16 Ländern und 299 Wahlkreisen teilnehmen. Um die 598 Mandate im Deutschen Bundestag bewerben sich 31 Parteien, darunter 22 mit Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen, drei Parteien nur mit Landeslisten sowie sechs Parteien nur mit Kreiswahlvorschlägen. Insgesamt treten 3.648 Kandidaten in 299 Wahlkreisen und in 177 Landeslisten auf. Eine Liste der Kandidaten in den Wahlkreisen und eine Auswahl der Kandidaten auf den Landeslisten finden Sie in dieser Ausgabe auf den Seiten 14 bis 25.
Von den 598 Abgeordneten werden jeweils die Hälfte, also 299 nach Wahlkreisvorschlägen (Direktmandate) in den Wahlkreisen und die anderen 299 Volksvertreter nach den Landeslistenvorschlägen gewählt. Daher verfügt jeder Wähler über zwei Stimmen. Mit der so genannten Erststimme kann er einem Bewerber im Wahlkreis und mit der Zweitstimme einem Kandidaten auf der Landesliste seine Stimme geben.
Bis zum 2. August 2005 konnten politische Vereinigungen beim Bundeswahlausschuss anzeigen, dass sie an der Bundestagswahl 2005 teilnehmen wollen. Vo-raussetzung für eine Einreichung der Wahlunterlagen waren mindestens 2000 Unterstützerunterschriften. Im Jahr 2005 stellten insgesamt 58 Vereinigungen beim Bundeswahlausschauss einen entsprechenden Antrag (§ 18 Abs. 4 Nr. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) in Verbindung mit der Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern vom 21. Juli 2005 (BGBl. I S. 2179).
Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2005 in Berlin 26 dieser Vereinigungen für die Bundestagswahl am 18. September 2005 als Parteien anerkannt. Drei der politischen Vereinigungen zogen ihre Anzeige zurück, 29 wurde die Anerkennung durch den Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2005 nicht erteilt. Anhand der eingereichten Unterlagen mussten die Antragsteller darlegen, dass sie entsprechend dem Wahlgesetz als Partei die Bürger vertreten und über längere Zeit Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen wollen. Dafür mussten beim Bundeswahlleiter unter anderem eine Satzung und ein Programm sowie die Namen der Vorstandsmitglieder hinterlegt werden. Zudem wurde vom Bundeswahlausschuss auch die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung der einzelnen Parteien geprüft. Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem der Länderparlamente aufgrund eigener Wahlvorschläge seit der letzten Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordenten vertreten sind, müssen sich dem Verfahren nicht unterziehen.
Am 19. August 2005 haben die Landeswahlausschüsse die Landeslisten folgender Parteien zugelassen: Die SPD, GRÜNE, FDP, Die Linke., NPD und MLDP sind in allen 16 Bundesländern mit Landeslisten vertreten, die CDU in allen Ländern außer in Bayern, die CSU nur in Bayern. Für die GRAUEN wurden in elf Ländern, für die REP in neun und die PBC in acht Bundesländern Landeslisten zugelassen.
Bei der Bundestagswahl 2005 treten nur die SPD und die FDP in allen 299 Wahlkreisen mit ihren Kandidaten an. Die CDU ist in allen Wahlkreisen außer in Bayern mit Kreiswahlvorschlägen und die CSU in allen Wahlkreisen Bayerns mit Kreiswahlvorschlägen vertreten. Die Grünen bewerben sich in 297, die NPD in 295 und Die Linke. in 290 Wahlkreisen.
Insgesamt sind von den kandidierenden Parteien 177 Landeslisten mit 2.906 Bewerbern zugelassen worden. 936 dieser Kandidaten sind Frauen. Bei der Bundestagswahl 2002 waren es lediglich 189 Landeslisten mit insgesamt 2.848 Bewerbern, davon waren 932 Frauen. Die meisten Bewerber weist die SPD in ihren 16 Landeslisten mit 479 Kandidaten auf, gefolgt von der CDU mit 465 auf 15 Landeslisten.
Für die Abgabe der Erststimmen in den 299 Wahlkreisen wurden für die Parteien und Wählergruppen von den Kreiswahlausschüssen zusammen 2.062 Bewerber (2002: 1.944) zugelassen, darunter 442 Frauen.
Nach dem geltenden Wahlrecht ist es möglich, dass Bewerber sowohl in einem Wahlkreis als auch auf einer Landesliste kandidieren. Ein Wahlbewerber darf aber nicht in mehreren Wahlkreisen oder auf mehreren Landeslisten gleichzeitig antreten. Eine Ausnahme dieser Regelung gab es in den Anfängen der Bundesrepublik bei den Bundestagswahlen im Jahr 1949 und im Jahr 1953. Eine Kandidatur in zwei oder mehr Wahlkreisen war dagegen schon immer unzulässig.
Wahlberechtigt sind alle Bundesbürger über 18 Jahre, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei dieser Bundestagswahl dürfen erstmals 2,6 Millionen Erstwähler an die Wahlurnen gehen. Die zahlenmäßig stärkste Wählergruppe sind Frauen und Männer zwischen 40 und 50 Jahren. Jeder fünfte Stimmberechtigte gehört dieser Altersgruppe an. Und auch die älteren Wähler werden eine immer stärkere Wählergruppe. Über zehn Millionen Menschen, die über 70 und älter sind, geben am Wahlsonntag ihre Stimme ab.
Selbstverständlich dürfen auch alle Deutschen, die im Ausland leben an der Parlamentswahl teilnehmen. Sie müssen sich allerdings rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eintragen lassen, in der sie zuletzt gelebt haben. Danach erhalten diese Wähler die für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen. Doch nicht immer kann gewährleistet werden, dass die Unterlagen überall rechtzeitig ankommen.
Bei einer Wahl muss vieles bedacht werden: So gibt es beispielsweise spezielle Stimmzettel, die blinden Bürgern die Wahl ermöglichen. Aber nicht alles ist vom Bundeswahlleiter geregelt: Die Frage, wie lange ein Bürger in einer Kabine zur Stimmabgabe bleiben darf, ist bis heute nicht gesetzlich geklärt.