Inneres. Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Protokoll zur Änderung des Europol-Übereinkommens und des Europol-Gesetzes in deutsches Recht umsetzen ( 16/30). Die Änderungen umfassen auch neu eingefügte Artikel. Danach sollen neben den bereits im Europol-Übereinkommen genannten Stellen und Personen auch weitere, von den EU-Mitgliedstaaten bezeichnete Behörden das Europol-Informationssystem abfragen können. Dabei soll der Zugriff auf Stellen beschränkt werden, deren Aufgabe die Straftatenbekämpfung ist. Im Rahmen des vorgesehenen Verfahrens soll dabei der zuständigen Behörde von Europol lediglich mitgeteilt werden, ob zu einem angefragten Sachverhalt Informationen im Europol-Informationssystem enthalten sind.