Der Bundesrat ist am 25. November in Berlin zu seiner ersten Sitzung nach dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung zusammengekommen. Mit einer Zulassung von Ersatzbewerbern will die Länderkammer Nachwahlen zum Bundestag im Fall des plötzlichen Todes eines Direktkandidaten vermeiden. Der Ersatzbewerber soll aber auch dann nachrücken, wenn der gewählte Direktkandidat vorzeitig aus dem Bundestag ausscheidet. Eine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes schlug Rheinland-Pfalz vor. Damit soll Klarheit geschaffen werden, sagte Ministerpräsident Kurt Beck (SPD). Bei der jüngsten Bundestagswahl musste in Dresden nachgewählt werden, weil die NPD-Bewerberin für den Wahlkreis gestorben war. Nach Vorstellung des Bundesrates soll den Parteien künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, neben jedem Wahlkreisbewerber einen Ersatzkandidaten zu benennen. Eine Nachwahl wäre nur noch beim Tod beider Kandidaten vor der Wahl nötig. Der Ersatzkandidat soll auch dann antreten können, wenn der erste Bewerber die Wählbarkeit verliert oder die Annahme ablehnt. Verzichtet eine Partei auf die Benennung eines Ersatzbewerbers, gäbe es im Todesfall keinen Direktkandidaten. Die auf diesen Kreiswahlvorschlag entfallenden Stimmen wären ungültig. Das Nachrücken eines Ersatzkandidaten in den Bundestag hätte Bedeutung für die so genannten Überhangmandate. Scheiden bisher die mit einem Überhangmandat in den Bundestag gewählten Abgeordneten vorzeitig aus, bleiben ihre Plätze unbesetzt. Dies kann bei einem knappen Wahlausgang die Mehrheitsverhältnisse verändern.
Der Bundesrat wehrt sich gegen die vom Bund beabsichtigte Streichung der Zuschüsse an die Gemeinden für die Unterkunfts- und Heizkosten von Langzeitarbeitslosen. In einer Stellungnahme lehnte die Länderkammer die noch von der rot-grünen Bundesregierung vorgelegten Pläne ab. Hintergrund ist der Streit über die den Kommunen vom Bund zugesagte Entlastung von 2,5 Milliarden Euro im Rahmen der Hartz-IV-Reform. Während der Bund diese Entlastung als erfüllt betrachtet, Rückforderungen stellt und seine Beteiligung an den Unterkunftskosten der Arbeitslosengeld-II-Empfänger auf Null senken will, verlangen Städte und Gemeinden einen Nachschlag von rund 1 Milliarde Euro, um auf die zugesagten 2,5 Milliarden Euro zu kommen. Die Differenz resultiert aus einer unterschiedlichen Datenbasis beider Seiten. Der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) sagte im Plenum, wenn der Vorschlag der alten Bundesregierung umgesetzt würde, müssten die Kommunen und Landkreise allein in seinem Bundesland etwa 250 Millionen Euro zurückzahlen.
Während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 darf es in Deutschland rund um die Stadien lauter werden als sonst die Vorschriften erlauben. Der Bundesrat stimmte der vom Bundeskabinett geänderten Sportanlagenlärmschutzverordnung zu und räumte damit eine Hürde für Spiele am Abend beiseite. Nach der geltenden Verordnung hätte möglicherweise nach 22.00 Uhr wegen der Lärmbelastung nicht mehr gespielt werden können. Der neu eingefügten Passus lässt nun Ausnahmen für die Austragung von Sportveranstaltungen im öffentlichen Interesse zu.
Der Bundesrat hat sich im Streit um die Arbeitszeitregelung für Krankenhausärzte dafür ausgesprochen, die derzeitige Übergangsregelung um ein Jahr zu verlängern. Nach dem Arbeitszeitgesetz muss auch in Deutschland vom 1. Januar 2006 an Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern in vollem Umfang als Arbeitszeit gewertet werden. Darauf besteht die Klinikärzte- Organisation Marburger Bund. Sie lehnt deshalb weiteren Aufschub ab und will nötigenfalls Beschwerde einlegen. Nach Auffassung des Bundesrats kann die Vorgabe der EU aber wegen des finanziellen und personellen Mehrbedarfs nicht fristgerecht umgesetzt werden. Deshalb plädierte die Länderkammer dafür, die zum Jahresende auslaufende Übergangsfrist bis Ende 2006 zu verlängern. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte gewarnt, ohne Fristverlängerung drohe Anfang 2006 ein Personal- und Pflegenotstand im stationären Bereich. Die Bundesratsinitiative geht jetzt zur Abstimmung in den Bundestag.