Die Regierung hatte in ihrem Gesetzentwurf noch angekündigt, sich aus der Finanzierung dieser Leistungen zurückziehen zu wollen. CDU/CSU und SPD hatten sich in einem gemeinsamen Änderungsantrag darauf verständigt, den Bundesanteil für 2005 und 2006 in der bisherigen Höhe zu belassen. Der verbleibende Finanzierungsanteil muss von den kommunalen Trägern aufgebracht werden, die sich an der Umsetzung des Hartz-IV-Gesetzes beteiligen.
Der Regierungsentwurf sah vor, den Bundesanteil aufgrund einer Überprüfung zum Stichtag 1. Oktober dieses Jahres rückwirkend ab 1. Januar 2005 zu streichen. Dadurch sollte gewährleistet werden, dass die Kommunen die ihnen im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Reform versprochene Entlastung von jährlich 2,5 Milliarden Euro erhalten, aber nicht zusätzlich profitieren. Andererseits sollte der Bund nicht durch einen darüber hinausgehenden Anteil belastet werden. Für den Bund hätte die Streichung in diesem Jahr zu einer Entlastung von mindestens 3,2 Milliarden Euro geführt, so der Regierungsentwurf.
Die Regierung hatte in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates daran erinnert, dass die kommunalen Spitzenverbände zunächst einen Bundesanteil von 34,4 Prozent gefordert hatten, dann aber 29,1 Prozent akzeptierten. Nach Darstellung der Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag hat sich das vorgesehene System, die Finanzierungsanteile jeweils zum 1. März und zum 1. Oktober zu überprüfen und anzupassen, nicht bewährt. Da es mit den Kommunen aber nicht zu einer Verständigung gekommen sei, solle es bei den 29,1 Prozent für den Bund bleiben. 2006 soll auch keine weitere Überprüfung stattfinden. Allerdings werde die Gesamtentlastung der Kommunen höher ausfallen als vom Gesetzgeber beabsichtigt.
Den Bund kostet dieses Entgegenkommen in diesem Jahr rund 400 Millionen Euro zusätzlich. Insgesamt belaufen sich die Kosten für den Bund sowohl 2005 als auch 2006 auf etwa 3,5 Milliarden Euro. Im kommenden Jahr soll die Bundesbeteiligung an den Kosten von Unterkunft und Heizung gesetzlich neu geregelt werden, heißt es in der Koalitionsvorlage weiter. Ab 2007 soll es dann zu einer dauerhaften Regelung der Bundesbeteiligung kommen, sodass regelmäßige Überprüfungen überflüssig werden. Träger des Arbeitslosengeldes II sind einerseits die Agenturen für Arbeit und andererseits kreisfreie Städte sowie Kreise, die sich entschieden haben, eine solche Trägerschaft zu übernehmen. Die Opposition hatte im Arbeitsausschuss das hektische Beratungsverfahren gerügt. Die Koalition sprach von einer "absoluten Ausnahme" und stellte die Rechtssicherheit für die Kommunen noch in diesem Jahr als großen Vorteil heraus.