Inneres/Recht. Zur sogenannten "Voratsdatenspeicherung" der EU haben Liberale und Grüne zwei Anträge vorgelegt ( 16/128, 16/237).
Die FDP fordert, dass die Bundesregierung eine Mindestspeicherungsfrist für Telefon- und Internetdaten auf EU-Ebene möglichst verhindert. Tatsachen zur Neubewertung der Position des Bundestages seien nicht ersichtlich, betont sie in einem Antrag ( 16/128). Die im Rahmen der Beratungen zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes formulierten und in der Entschließung zum Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten bekräftigten Vorbehalte bestünden nach wie vor fort. Eine obligatorische generelle Vorratsdatenspeicherung greife in das unverletzliche Grundrecht auf eine vertrauliche Kommunikation ein und stehe in deutlichem Gegensatz zum vom Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hervorgehobenen grundsätzlichen Verbot der Vorratsdatenspeicherung. Das Ziel, organisierte Kriminalität und Terrorismus verhüten oder bekämpfen zu wollen, werde vom Bundestag ausdrücklich anerkannt. Das rechtfertige es jedoch nicht, das Kommunikationsverhalten der europäischen Bevölkerung lückenlos elektronisch zu erfassen und für Ermittlungszwecke zu speichern.
Die Regierung wird aufgefordert, EU-Beschlüsse, die eine solche Verpflichtung für deutsche Unternehmen vorsehen, nicht mitzutragen. Eine umfassende Datenspeicherungspflicht führe zu erheblichen Investitions- und Betriebskosten bei den betroffenen Unternehmen und könne zum Verlust wirtschaftlicher Dynamik führen. Der Bundestag hat den Antrag am 15. Dezember zur Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.
Die Bündnisgrünen verweisen auf die einstimmig angenommenen Entschließungen des Bundestages vom Januar und Dezember 2004 "gegen eine verpflichtende Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat". Eine Bekräftigung dieser Entscheidung wollen sie mit einem Antrag zur "Freiheit des Telefonverkehrs vor Zwangsspeicherungen" ( 16/237) erreichen, der ebenfalls am 15. Dezember an den Innenausschuss überwiesen wurde.
Die Fraktion erklärt, die vom Rat für Justiz und Inneres erzielte gemeinsame Auffassung zu dem Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates sei "bürgerrechtlich nicht akzeptabel".
Missbilligen soll das Parlament auch das mangelnde Engagement der Regierung gegen eine solche Verpflichtung. Es bestehe kein Anlass, die 2004 mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedete Fassung wieder zu ändern. Die Regierung solle die von allen deutschen Fraktionen getragenen Beschlüsse wieder zur Grundlage der EU-Verhandlungen machen und sich dafür einzusetzen, dass die Nutzerspuren von 450 Millionen EU-Bürgern "nicht Teil einer allumfassenden Datenspeicherung" werden.
Eine unabhängig von jeglichem Verdacht vorgenommene Speicherung der Verbindungsdaten aller Telekommunikationsbenutzer sei "auch in einer schwierigen Sicherheitslage keine angemessene Antwort eines Rechtsstaates". Telekommunikations- und Internetanbieter dürften nicht gezwungen werden, Milliarden von Telefon- und Internetdaten der EU-Bürger für Ermittlungszwecke zu speichern und dann die erheblichen Mehrkosten auf Unternehmen und Verbraucher umzulegen, heißt es in der Begründung.