Abgeordnete
Mitarbeiter
Ein Abgeordneter kann seine Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihm für Mitarbeiter monatlich 14.312 € (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung. Diese Summe erhält der Abgeordnete nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung bezahlt die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeitern unmittelbar. Mitarbeiter, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon ausgenommen. Ihr Gehalt müsste der Abgeordnete selbst zahlen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/1334d