Glossar
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in
Karlsruhe besteht aus zwei Senaten mit je acht Richterinnen und
Richtern. Sie sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und nur
dem Gesetz unterworfen. Seine Mitglieder werden jeweils zur
Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Für die Wahl der
Verfassungsrichter setzt der Bundestag zu Beginn der Wahlperiode
einen Wahlausschuss ein.
Das Gericht entscheidet u.a. über
- Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern,
- die Vereinbarkeit von Bundes- und Landesrecht mit dem Grundgesetz,
- verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Bundesorganen, z.B. dem Bundestag und der Bundesregierung,
- verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern,
- Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung,
- die Verwirkung von Grundrechten,
- die Verfassungswidrigkeit politischer Parteien.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet unter anderem über die Auslegung des Grundgesetzes, über förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht und Landesrecht mit der Verfassung sowie über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder und in Streitigkeiten zwischen Bundestag und Fraktionen oder einzelnen Abgeordneten. Jedermann kann Verfassungsbeschwerden an das Bundesverfassungsgericht richten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/B/bverfger