Glossar
Diskontinuität
Der Grundsatz der Diskontinuität, also der
Nicht-Fortsetzung, reicht im Bundestag sehr weit. Er leitet sich ab von der
grundgesetzlichen Begrenzung einer Wahlperiode. Der nicht mehr amtierende
Bundestag lebt weder personell oder institutionell noch materiell
fort: Alle Abgeordneten verlieren mit der Eröffnung (Konstituierung) eines neu
gewählten Bundestages ihr Mandat. Alle Untergliederungen und
Organe des Bundestages, wie Ausschüsse und Präsidium
entfallen und müssen neu gebildet werden. Und alle
Gesetzesvorlagen, die vom alten Bundestag noch nicht beschlossen
worden sind, gelten mit Konstituierung des neuen als erledigt. Die
jeweiligen Vorhaben müssen dann völlig neu eingebracht
und verhandelt werden. Ausgenommen sind Petitionen und
Vorlagen, die keiner Beschlussfassung bedürfen.
Äußeres Zeichen der Diskontinuität ist der Zusatz
der Ziffern: "13. Deutscher Bundestag", "14. Deutscher Bundestag",
"15. Deutscher Bundestag" usw. werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/D/diskont